Schweizer Gesellschaft für Urheberrechte veröffentlicht Internet-Tarife

Bislang waren die Nutzungsbedingungen für Musik im Internet für die zahlreichen Anbieter nur schwer zu durchschauen. Jetzt hat die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (www.suisa.ch) reagiert und eine offizielle Tarifordnung für Vervielfältigungs-, Aufführungs- und Senderechte erstellt.

So kostet nach einer Beispielrechnung das Einspeichern von Sound-Samples (kurze Hörproben einzelner Titel) in den Server für den Betreiber beziehungsweise für seinen Auftraggeber 1,25 Schweizer Franken (rund 1,50 Mark) pro Minute. Dieser Betrag muß einmal für jeden eingespeicherten Titel bezahlt werden. Für das Wahrnehmbarmachen im Netz (15 gleichzeitig mögliche Zugriffe) sind weitere 12,50 Franken fällig.

Meldepflichtig ist in erster Linie der Provider, der einen Inhalt auf einem Server plaziert. Die Suisa geht darüber hinaus davon aus, daß das Herunterladen von Musik- oder Multimedia-Dateien aus dem Internet für die private Nutzung kostenfrei ist. Hingegen erhebt die Suisa beim Importeur oder Hersteller von Geräten wie dem Rio MP3-Player, die das private Überspielen digitalisierter Dateien aus dem Netz ermöglichen, eine Leercassettenvergütung.

Beim MP3-Player konnte der Benutzer bislang insgesamt 60 Minuten Musik als Datei auf einem Chip, der sogenannten Flash Card, speichern. Die Herstellung oder der Import solcher Flash Cards unterliegt jedoch nach Auffassung der Urheberrechtsgesellschaft der Leercassettenvergütung. Wenn sich der MP3-Standard bei der privaten Musiknutzung durchsetzt, sollen in Zukunft auch bespielbare CD-ROMs von der Leercassettenvergütung erfaßt werden.