“Um eines vorweg unmissverständlich klarzustellen: Last.fm nutzt für seinen Service seit Jahren Musikwerke und Aufnahmen ohne Erlaubnis der betroffenen Labels, Künstler und Autoren. Nutzungen werden nicht vergütet, geschweige denn angemessen. Eine Ausnahme gilt für Nutzungen, die Last.fm von den Berechtigten lizenziert hat.
Schöne neue Last.fm-Welt
Last.fm (Slogan: „the social music revolution“) hat als Mischung aus Internetradio und Usernetzwerk in wenigen Jahren eine rasante Erfolgsgeschichte geschrieben. Mit einer angemessenen Vergütung der Urheber hapert es allerdings noch, wie MusikWoche in Heft 16/2008 berichtete. Rechtsanwalt Reinher Karl, Justiziar
des VUT (Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen), sieht die Sache in seinem Beitrag deshalb kritisch.





