Rückschlag für Universal im MP3.com-Prozess

Im Rechtsstreit mit MP3.com musste die Universal Music Group kürzlich eine Niederlage einstecken.

Im Rechtsstreit mit MP3.com musste die Universal Music Group kürzlich eine Niederlage einstecken. Nachdem die MP3.com-Anwälte argumentiert hatten, dass Universal gar nicht die Rechte an den Liedern besäße, für die sie Schadenersatz forderte, beantragte der Konzern bei Richter Jed Rakoff, die Stücke als sogenannte „works made for hire“ anzuerkennen. Dieser Begriff bezeichnet im amerikanischen Urheberrecht Auftragsarbeiten, die der Künstler für eine Firma anfertigt und dabei die Rechte komplett an das Unternehmen abtritt. Jed Rakoff wies den Antrag ab und erklärte, das Gesuch sei für den Fall, bei dem in der nächsten Runde entschieden werden muss, für wieviele Stücke MP3.com Schadenersatz zahlen muss, nicht relevant. Rakoffs Entscheidung ist gleichzeitig ein Sieg für zahlreiche Künstlervereinigungen, die sich seit geraumer Zeit gegen die „works made for hire“-Regelung wehren.