RIAA schlägt Napster in Runde eins

Der MP3-Tauschdienst Napster hat die erste Runde im Prozess gegen die RIAA verloren.

Der MP3-Tauschdienst Napster hat die erste Runde im Prozess gegen die RIAA verloren. Die Richterin Marilyn Hall Patel entschied am 26. Juli zugunsten der RIAA und erließ, der Forderung des Verbands entsprechend, eine einstweilige Verfügung. Demnach muß Napster seinen Dienst bis auf weiteres derart umgestalten, dass seine Nutzer keine Stücke mehr tauschen können, deren Urheberrechte bei den Major-Plattenfirmen liegen. Als Frist nannte das Gericht Freitag, den 28. Juli um 0.00 Uhr. Nach der Urteilsverkündung teilte Napster mit, man werde gleich am nächsten Tag in Berufung gehen. Die IFPI begrüßte das Urteil. Jay Berman, Chairman & CEO, erklärte: „Dies ist eine gute Nachricht für die Plattenindustrie, für die Künstler und auch für die Konsumenten.“ Die Entscheidung sei ein wichtiger Schritt bei der Entwicklung eines legalen, internationalen Online-Musikmarktes. Auch Cary Sherman, Senior Executive Vice President und General Counsel der RIAA, zeigte sich zufrieden: „Das Urteil zeigt, dass Online die gleichen Regeln gelten, wie Offline.“ Für die Zukunft kann sich Sherman durchaus Kooperationen mit Napster vorstellen: „Wenn das Napster-Management verstanden hat, dass sie die Erlaubnis der Rechteinhaber brauchen um geschützte Werke zu verwenden, hoffen wir, dass sie gemeinsam mit der Tonträgerindustrie nach innovativen Wegen suchen werden, um ihre Technologie zu legalen Zwecken und mit der notwendigen Genehmigung einzusetzen.“ Universal Music Deutschland, ließ durch seinen Sprecher Magnus von Zitzewitz zum Urteil erklären: „Napster stellt neben dem CD-Brennen eine der größten Gefahren seit Entstehung der Musikindustrie dar. Universal Music begrüßt ausdrücklich die einstweilige Verfügung gegen die Firma, denn es hat sich gezeigt, dass legale Angebote nicht neben kostenlosen illegalen Angeboten existieren können.“