Hintergrund: Der Original-Rechte-Inhaber, die englische Firma Castle Communication, hatte die Albumrechte zunächst SPV angeboten. Daraufhin intervenierte edel mit Hinweis auf den bestehenden Distributionsvertrag für Castle-Produkte in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Schließlich räumte Castle ein, daß die Herauslösung des Albums aus dem Vertrag mit edel nicht rechtens war.
SPV-Geschäftsführer Manfred Schütz bedauert, „daß es zu diesem Durcheinander gekommen ist, an dem wir keine Schuld tragen. Wir mußten davon ausgehen, daß die rechtlichen Verhältnisse ordnungsgemäß geklärt sind, wie uns dies auch von Castle bestätigt worden war.“





