Online-Radio-Anbieter verklagen RIAA

Im Streit um Tantiemen-Zahlungen für Online-Radio-Angebote hat nun die Digital Media Association (DiMA) Gegenklage gegen den US-Tonträgerverband RIAA eingereicht.

Im Streit um Tantiemen-Zahlungen für Online-Radio-Angebote hat die Digital Media Association (DiMA) nun Gegenklage gegen den US-Tonträgerverband RIAA eingereicht. In Vertretung seiner Mitgliedsfimren Launch Media, MusicMatch, MTVi Group, Listen.com und XACT Radio wandte sich der Verband mit einer Feststellungsklage an die Richter. Sie sollen nun entscheiden, ob die Angebote der betreffenden Firmen unter den Schutz des Digital Millennium Copyright Acts (DMCA) fallen, wodurch die Tantiemen-Zahlungen mit einer pauschalen Gebühr abgegolten wären. Andernfalls müssten die Online-Sender mit allen Plattenfirmen separate Lizenzabkommen treffen, die vermutlich deutlich kostenintensiver ausfallen würden. Die RIAA forderte gegen Launch Media, das Streaming-Angebot des Senders nicht unter den Schutz des DMCA fallen zu lassen, da es ein zu hohes Maß an Interaktivität zulasse. Interaktive Programme, die eine Einflussnahme des Hörers auf die inhaltliche Ausrichtung zulassen, sind nicht für die Pauschalgebühr qualifiziert. Der DiMA fordert von den Richtern nun die Klärung der Frage, ob ein „personalisiertes Programm“, das die Angebote ihrer Mitgliedsfirmen ihrer Meinung nach bieten, mit einem „interaktiven Programm“ gleichzusetzen sei.