Nächster Musterprozess zu Musik im Netz?

Nach dem Münchner Gerichtsurteil gegen AOL steht nun möglicherweise die nächste richterliche Grundsatzentscheidung zum Vertrieb von Musik in Netz an.

Nach dem Münchner Gerichtsurteil gegen AOL steht nun möglicherweise die nächste richterliche Grundsatzentscheidung zum Vertrieb von Musik in Netz an: In den USA reichten drei Bands eine Klage gegen vier der fünf großen Major-Konzerne und gegen den Internet-Musikdienst MP3.com, wegen der vermeintlichen Verletzung von Urheberrechten ein. Die Mitglieder der Doo-Wop-Gruppen Chambers Brothers, The Coasters und The Original Drifters werfen den Firmen Sony, Warner, BMG und Universal vor, dass diese ihre Musik ohne Erlaubnis im Internet vertreiben. Ihre Verträge würden sich ausschließlich auf den traditionellen Vertrieb von Tonträgern beziehen, die digitale Verbreitung im Internet werde durch sie nicht abgedeckt. Der Firma MP3.com werfen die Kläger vor, mit ihrem umstrittenen Service My.MP3.com die Urheberrechte zu verletzen. Auch die Recording Industry Association of America (RIAA) hatte bereits rechtliche Schritte gegen MP3.com wegen dieses Dienstes eingeleitet