Nach einer Studie des Kölner Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik ist die Zahl der Mini-Jobs zwischen 1992 und 1997 um 24 Prozent angestiegen. Ziel der Neuregelung sollte sein, die Tendenz zu immer mehr sozialabgabefreien Stellen zu stoppen. Statt der erhofften Umwandlung von 630-Mark-Jobs in feste Anstellungsverhältnisse gibt es für den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, Kritik von allen Seiten. Ein zentraler Punkt der Neuregelung ist, daß Arbeitgeber ihre 630-Mark-Kräfte nicht mehr pauschal mit 22,5 Prozent versteuern, sondern zehn Prozent an die gesetzliche Krankenversicherung und zwölf Prozent an die Rentenversicherung abführen müssen. Darüber hinaus werden auch Steuern fällig, wenn der Arbeitnehmer weitere Einkünfte hat.
Diese Regelungen führen zu höherem administrativen Aufwand. Auf Seiten der Arbeitnehmer bleiben Hausfrauen, Studenten, Rentner und Saisonkräfte weiterhin sozialabgabefrei. Dagegen sind Arbeitnehmer, die neben ihrer Hauptbeschäftigung noch einem Feierabend-Job nachgehen, von der Neuregelung besonders betroffen. In diesen Fällen unterliegen nun beide Einkünfte der Sozialabgeabepflicht. Für viele lohnt sich die Nebentätigkeit kaum noch. Das bestätigt Manfred Schafroth, Personalleiter der Alpha Tonträger Vertriebs GmbH Erding: „Im Lagerbereich waren bei uns 15 Mitarbeiter tätig. Davon haben jetzt fünf aufgehört, die hier nebenbei gearbeitet haben und für die es sich nicht mehr lohnt.“
Schon frühzeitig hat sich dagegen WOM World of Music in Kiel auf die Neuregelung eingestellt. Thomas Reichardt, zuständiger Bereichsleiter für Personalentwicklung, erläutert: „Wir haben uns bemüht, auf feste Teilzeitverhältnisse umzustellen. Das ging natürlich nicht für jeden einzelnen Posten und so beschäftigen wir heute für zwei 630-Mark-Stellen eine Teilzeitkraft mit etwa 20 Wochenstunden. Damit wollen wir für uns und unsere Mitarbeiter Abrechnungsproblemen und Rechtsunsicherheiten entgegenwirken.“ Dieses Vorgehen entspricht dem Ziel der Bundesregierung, wieder mehr sozialversicherungspflichtige Stellen zu schaffen.
Keine Auswirkungen der Neuregelung spürt Alexander Wessendorf, Geschäftsführender Gesellschafter der TMI Top Music International Vertriebs-GmbH aus St. Leon-Rot: „TMI setzt bloß in besonderen Ausnahmefällen solche Hilfskräfte ein, da diese nur bedingt zu unseren logistischen Abläufen passen. Wir sind daher von der neuen Regelung nicht betroffen.“
Weitere Infos Eine Broschüre zum Thema kann vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter Telefon 0180/51 51 510 angefordert werden. Informationen auch im Internet als pdf-Datei: www.bma.de



