Die beiden Konzerne hatten MP3.com wegen einer illegalen Musikdatenbank verklagt. Mit dem Angebot my.MP3.com sollten User online Zugriff auf CDs bekommen, die sie nachweislich bereits erworben hatten. Ein US-Gericht befand MP3.com bereits am 28. April schuldig, mehr als 80.000 urheberrechtlich geschütze Musikdateien ohne Absprache in einer Datenbank gespeichert zu haben. MP3.com verhandelte deshalb in den vergangenen Wochen mit den fünf Major-Konzernen über eine außergerichtliche Einigung. Als erste willigten die Warner Music Group (WMG) und BMG in einen Vergleich ein: Die beiden Unternehmen erhalten dem Vernehmen nach jeweils zwischen 15 und 25 Millionen Dollar als Wiedergutmachung für Verkaufsausfälle. Außerdem lizenzieren BMG und WMG ihre Kataloge an MP3.com. Für jeden Songtitel, der unter my.MP3.com gespeichert wird, soll das Musikportal nun eineinhalb Cents, für das Streaming eines jeden Titels rund ein Drittel Cent an die Plattenfirmen abführen. Obwohl die New Yorker Börse auf diese Nachricht mit Kursgewinnen von fast 70 Prozent für die MP3.com-Aktien reagierte, zweifeln Experten nun an der weiteren Rentabilität des Musikdienstes. Nicht nur stehen noch Einigungen mit den restlichen Plattenfirmen und den Musikverlagen aus, MP3.com müsse in Zukunft wohl auch Gebühren für die Nutzung seiner Dienste erheben, so die einhellige Meinung der Analysten.
MP3.com zahlt für Lizenzen
Das Musikportal MP3.com einigte sich Anfang Juni mit Warner Music und BMG. Die Firma zahlt Schadenersatz in zweistelliger Millionenhöhe.



