Wegen der UKW-Ausstrahlung waren auch mehrere private Radiosender erfolglos vor das Leipziger Landgericht gezogen ().
MDR-Jugendsendung Sputnik bleibt auf UKW
Das Bundesverwaltungsgericht hat in letzter Instanz eine Klage des Freistaats Sachsen gegen die Ausstrahlung der MDR-Jugendsendung „Sputnik“ auf einer UKW-Frequenz abgelehnt. Das Land Sachsen-Anhalt hatte den Sender, der sich als Nachfolger der beliebt-rebellischen DDR-Sendung „DT64“ versteht, ohne Zustimmung der beiden anderen MDR-Länder Sachsen und Thüringen auf die Frequenz 104,4 MHz schalten lassen. Eine Zustimmung der beiden Partnerländer sei jedoch, so das Bundeverwaltungsgericht, nicht nötig gewesen, weil die Frequenz im wesentlichen nur in Sachsen-Anhalt zu empfangen ist.





