Die Software-Firma Launch Media hat ihren Online-Streaming-Dienst LaunchCast abgeschaltet, nachdem der US-Tonträgerverband RIAA wegen der Verletzung von Urheberrechten Klage eingereicht hatte. Streitpunkt war diesmal die Frage, ob der Service unter den Schutz des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) fällt und Launch Media damit eine Standardlizenz zur Ausstrahlung von Musik im Internet hat. Während sich Launch Media des Schutzes des DMCA sicher wähnt, bietet Launch nach Ansicht der RIAA ein zu starkes Maß an Interaktivität in seinem Dienst. So kann der Nutzer die von LaunchCast ausgestrahlten Lieder bewerten, und erhält dann nach und nach ein auf seinen Geschmack zugeschnittenes Programm. Durch diese Möglichkeit der Einflussnahme komme der DMCA nicht mehr zum Zuge, argumentiert die RIAA. Die DMCA-Lizenz beziehe sich nur auf Streaming-Angebote, bei denen keine Möglichkeit bestehe, das Programm selbst zu bestimmen. Nachdem der Dienst vom Netz gegangen ist, erklärte Launch-Media-Chef Dave Goldberg, man wolle nun die Gespräche mit der RIAA weiterführen, um eine für alle Seiten positive Lösung zu finden. Die RIAA vertrat mit der Klage im Gegensatz zu den bisherigen Online-Urheberrechts-Prozessen nicht alle fünf Majors: Die Warner Music Group, die wie EMI und Sony Music eine Beteiligung an Launch besitzt, beteiligte sich nicht an der Klage. Sie habe mit Launch bereits einen Lizenzvertrag geschlossen, der eine weitergehende Nutzung gestattet, berichten Beobachter aus dem Firmenumfeld.
Launch Media schaltet Online-Dienst nach RIAA-Klage ab
Die Software-Firma Launch Media hat ihren Online-Streaming-Dienst LaunchCast abgeschaltet, nachdem der US-Tonträgerverband RIAA wegen der Verletzung von Urheberrechten Klage eingereicht hatte.





