Konstantin Wecker steht wieder vor Gericht
Vor dem Münchner Landgericht hat am Donnerstag die Berufungsverhandlung des Liedermachers Konstantin Wecker gegen das Urteil aus dem Jahre 1996 begonnen. Der 50jährige war damals wegen Kokainbesitzes zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dieses Strafmaß war der Verteidigung zu hoch. Sachverständige hatten dem Münchner zur Tatzeit eine schwere Kokainabhängigkeit bescheinigt, seitdem habe sich Wecker wieder gefangen. Wenige Monate nach seiner Verurteilung wurde er außerdem Vater eines Sohnes. Darum will die Verteidigung eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung erreichen.





