Eine Gruppe von 20 Musikern, Komponisten und Verlegern, darunter auch Ole Seelenmeyer, Sprecher des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes, hatte den Berliner Rechtsanwalt Ulrich Schulze-Rossbach beauftragt. Der in GEMA-Klagen erfahrene Jurist vertrat ein Mitglied der Verwertungsgesellschaft, das stellvertretend für die anderen die Rechtmäßigkeit des PRO-Verfahrens vor Gericht prüfen lassen wollte. Schulze-Rossbach forderte in seinem Antrag die Zahlung von GEMA-Geldern, die seinem Mandanten nach dem alten Verfahren, das bis 1998 gültig war, zugestanden hätten. Das Berliner Landgericht schmetterte die Klage jedoch ab und gab in allen Punkten der GEMA recht. Das Gericht begründete dies mit den Vorzügen, die das neue PRO-Verfahren gegenüber dem altem System böte. Prof. Dr. Reinhold Kreile, Vorstandsvorsitzender und Generaldirektor der Verwertungsgesellschaft, begrüßte diese Entscheidung: „Die GEMA ist als Treuhänderin aller musikalischen Rechte und aller Werke allen Komponisten gegenüber verpflichtet. Sie muss dafür Sorge tragen, dass sie stets mit den neuesten technischen Mitteln die Verteilungsgerechtigkeit bei der Ausschüttung der Lizenzeinnahmen für die Urheber garantieren kann. Daher war die Einführung des neuen Hochrechnungsverfahrens nicht nur rechtmäßig, sondern erforderlich.“ Das Urteil legitimiert das neue System, das nach Meinung der GEMA eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zu früher bringt. Weil Veranstalter nur rund ein Siebtel aller Konzerte melden, glich die GEMA die Differenz zwischen den tatsächlichen und den gemeldeten Veranstaltungen in der Vergangenheit dadurch aus, dass sie die Anzahl der eingereichten Werke mit dem Faktor sieben multiplizierte und dafür Gelder ausschüttete. Technische Verbesserungen bei der Datenverarbeitung ermöglichen nun, die nicht durch Meldung belegten Einsätze statistisch korrekter zu ermitteln. Dahinter steckt die Überlegung, dass Werke, die häufiger und an mehreren Orten aufgeführt wurden, auch bei den nicht gemeldeten Konzerten häufiger zu hören waren. Aus den Angaben, wo und wie oft Veranstalter ein Stück einreichen, ermittelt die GEMA eine Zahl, mit der sie statt des alten Faktors sieben nun die Anzahl der vorhandenen Programme multipliziert. Dieser Argumentation schließt sich Ole Seelenmeyer, einer der Mitinitiatoren des Prozesses, will das neue Verfahren im Gespräch mit MUSIKWoche dennoch nicht akzeptieren. „Das Urteil ist noch nicht rechtskräfig. Das Landgericht war lediglich die erste Instanz. Wir legen Mitte April vor dem Kammergericht, das besser mit der Materie vertraut ist, Widerspruch ein. Von der Sache her ist die GEMA nach wie vor im Unrecht. Das PRO-Verfahren zerstört eine lebendige Musik-Kultur, an der über eine Million Menschen beteiligt sind.“ musicbiz veröffentlicht die aus dem Berliner Urteil.
Klage gegen GEMA vorerst gescheitert
Das Berliner Landgericht wies eine Klage zurück, die sich gegen das neue Hochrechnungssystem der GEMA richtete. Die Gegenseite kündigte jedoch Widerspruch an.





