Kein Schadensersatz für Pilz

Der Freistaat Thüringen muß dem gescheiterten CD-Fabrikanten Reiner Pilz keine 100 Millionen Mark Schadensersatz leisten. Das Landgericht München hat die Klage des ehemaligen Unternehmers am Donnerstag abgewiesen. Den Vorwurf, das Land Thüringen habe ihn mit unlauteren Machenschaften in den Ruin getrieben, habe Pilz auch nicht ansatzweise belegen können. In einem zweiten Verfahren fordert der Freistaat von Pilz die Rückzahlung von 30 Millionen Mark Subventionen, dessen neues CD-Werk in Albrecht vor fünf Jahren Konkurs anmelden mußte. Das Landgericht Landshut hatte Pilz im vergangen Jahr wegen Untreue und Betrugs zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, die Revision ist noch anhängig.