Indie-Anwalt bezieht Position zum Urteil des Kammergerichts

Als die GVL kürzlich ihre Bilanz für 2018 präsentierte, ging es neben den Zahlen auch um eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts. Die Richter dort hatten sich mit einer Klage von fünf Indies gegen die Verwertungsgesellschaft befasst. Auf Nachfrage von MusikWoche analysieren nun Cornelia Reichel (GVL) und Rechtsanwalt Reinher Karl die Lage.

Als die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) kürzlich ihre Bilanz für 2018 präsentierte, ging es neben den Zahlen auch um eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts. Die Richter dort hatten sich mit einer Klage von fünf unabhängigen Musikunternehmen gegen die Verwertungsgesellschaft befasst, die auf eine zuvor Anfang 2017 vom Verband unabhängiger Musikunternehmen (VUT) beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichten Beschwerde gegen den neuen Gesellschaftsvertrag der GVL folgte. Die GVL verwies nun darauf, dass in diesem „Verfahren einzelner Tonträgerhersteller“ nun am 19. Juni vom Kammergericht Berlin „die Stimmrechtsgewichtung nach wirtschaftlicher Bedeutung rechtskräftig bestätigt“ worden sei.

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