MUSIKWoche: Was ist das Ziel der Ergänzung der Gegenseitigkeitsverträge, die in Santiago zwischen den führenden europäischen Verwertungsgesellschaften und der amerikanischen Schwestergesellschaft BMI vereinbart wurde? Was wollen die fünf Verwertungsgesellschaften GEMA (Deutschland), BMI (USA), SACEM (Frankreich), SGAE (Spanien) und SIAE (Italien)mit dem gemeinsamen Projekt Fast Track erreichen?
Reinhold Kreile: Wir haben hier in Santiago unterzeichnet, was vor neun Monaten im Rahmen der Musikmesse MIDEM in Cannes konzipiert wurde: eine Vereinbarung der führenden Verwertungsgesellschaften darüber, wie wir Musiknutzungen im Internet lizenzieren und die Erträge verteilen werden. Wir standen vor allem vor der Aufgabe, tragfähige Modelle für die Rechteübertragung bei grenzüberschreitenden Musiknutzungen zu entwickeln. Ein Modell dafür gab es bereits im Rundfunk- und Fernsehbereich in Europa bei der Einführung des Satellitenfernsehens. Wir haben uns daher zunächst die Richtlinie der Europäischen Kommission zum Vorbild genommen. Übertragen auf die neuen Nutzungsformen in den digitalen Netzen bedeutet dies: Dort, wo ein Internetunternehmen seinen Sitz hat, soll auch die Lizenzierung vorgenommen werden. Die nationale Verwertungsgesellschaft am jeweiligen Ort ist dann dafür zuständig.
Wir haben sodann eine ganz entscheidende Vereinbarung getroffen, die dem Selbstverständnis der Verwertungsgesellschaften entspricht. Gültig ist der Tarif jenes Landes, aus dem der Abruf erfolgt. Lassen Sie mich dies an zwei Beispielen verdeutlichen. Die Internet-Tarife in Amerika sind im Vergleich mit Europa bisher eher niedrig. Wenn also ein amerikanisches Unternehmen geistiges Eigentum ins Internet stellt und der Abruf beispielsweise in München erfolgt, gelten die deutschen Tarife. Umgekehrt müssen wir jedoch akzeptieren, dass der amerikanische Tarif zur Anwendung kommt, wenn ein Internet-Betreiber in Deutschland seinen Sitz hat, der Abruf aber in New Orleans erfolgt. Wir haben weiterhin in Santiago einen Vertrag über eine engere Zusammenarbeit auf dem Dokumentationsgebiet zwischen den Gesellschaften GEMA, BMI, SACEM, SGAE und SIAE geschlossen. Der entscheidende Punkt bei dieser „Fast Track“ genannten Zusammenarbeit ist nunmehr: Wir wollen die Technologie-Entwicklung, die zu einer globalen Administrierung von Urheberrechten notwendig ist, im Rahmen einer kleineren Gruppe der Verwertungsgesellschaften beschleunigen. Deshalb haben wir hier in Santiago das FastTrack-Unternehmen gegründet.
MW: Bedeutet dies, dass die internationale Zusammenarbeit der Autorengesellschaften noch intensiver ausgestaltet werden muss?
Kreile: Ich habe in meiner Eröffnungsrede des Kongresses hier in Santiago mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass für die Entwicklung des Urheberrechts die Solidarität der Verwertungsgesellschaften eine Grundvoraussetzung ist. Nur wenn diese künftig gewährleistet bleibt, ist die große Aufgabe des Urheberschutzes auch im neuen Jahrtausend erfolgreich zu bewältigen. Und das ist ja auch Thema dieses CISAC-Kongresses.
MW: Sie haben in Ihrer Amtszeit als Präsident des CISAC-Exekutivbüros stets gefordert, internationale Kooperation und nationale Identitäten der Autorengesellschaften miteinander zu versöhnen.
Kreile: Ich weiß sehr wohl, dass manche denken, die Verwertungsgesellschaften seien zu sehr ihren nationalen Rechtsordnungen verhaftet. Doch sind kulturelle und nationale Traditionen, die wir bewahren wollen, weil sie einen Reichtum darstellen, kein Hindernis für internationale Zusammenarbeit. Es verhält sich in etwa so wie bei der Schaffung eines gemeinsamen Europa. Auch hier gelingt es zusehends, die Vielheit nationaler Identitäten in Einklang zu bringen für die gemeinsame Sache. Leitfaden für unsere Entscheidungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit der Urheberrechtsgesellschaften muss indessen stets sein, die Rechte der Autoren international zu stärken und den Schutz ihrer Werke noch effizienter zur Geltung zu bringen.
MW: Werden Sie auch künftig Ihre internationalen Erfahrungen in den Dienst der Weltgemeinschaft der Urheber stellen?
Kreile: Mir hat die Arbeit als Präsident des CISAC-Exekutivbüros in den vergangenen vier Jahren viel bedeutet. Ich werde mich auch in der Zukunft als Mitglied des Vorstands des Exekutivbüros der erfüllenden Aufgabe stellen, für die Rechte des künstlerischen Individuums weltweit einzutreten. Selbstverständlich werde ich auch immer alles tun, um die Interessen der in der GEMA zusammengeschlossenen Autoren zu vertreten und durchzusetzen, und zwar national und international. All dies ist Tagesgeschäft; doch dabei muss man stets über den Tag hinausschauen. Wer sein Tagesgeschäft ordentlich verrichtet, darf das Große nie aus den Augen verlieren. Und das Große erreicht nur, wer sein Tagesgeschäft ordentlich versieht. Das war und ist meine Maxime bei der Arbeit für die GEMA und die CISAC.





