idkv meldet Erfolge seiner Lobby-Arbeit: Bewegung bei der „Ausländersteuer‘

Eine positive Bilanz der Lobbyarbeit des vergangenen Jahres zieht , Präsident des . Zu den Erfolgen zählt er die Einrichtung des Lehrberufs Veranstaltungskaufmann, eine Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und Fortschritte in Sachen „Ausländersteuer“.

Mit der Einführung des Lehrberufes des Veranstaltungskaufmanns, für die sich der idkv seit 1994 eingesetzt hat, erfüllt sich für den Verband ein lang gehegter Wunsch: „Wir können damit dem Wirtschaftszweig ein besseres Fundament bieten“, freut sich Jens Michow. Ab August 2001 können sich junge Menschen gezielt zur Veranstaltungskauffrau und zum Veranstaltungskaufmann ausbilden lassen.

„Nachdem davon ausgegangen werden kann, dass der neue Lehrberuf spätestens im Juni diesen Jahres durch den Bundeswirtschaftsminister verordnet werden wird, ist es nun wichtig“, so Michow, „dass sich bundesweit eine ausreichende Anzahl von Ausbildungsanwärtern findet, um an allen Berufsschulen mit entsprechenden Klassen starten zu können. Unser Verband erhält bereits täglich entsprechende Anfragen aus dem ganzen Bundesgebiet.“

Das Ausbildungsprofil sieht den Einsatz von Veranstaltungskaufleuten sowohl in allen Veranstaltungsbetrieben und in Dienstleistungsunternehmen, die der Veranstaltungsbranche zugehören, als auch in Unternehmen der ausstellenden Wirtschaft sowie in diversen Bereichen der kommunalen Verwaltung vor.

Auch die Erfolge in der Auseinandersetzung um die Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes „versüßen“ die Bilanz der Verbandsarbeit. Zwei wesentliche im Referentenentwurf vorgesehene Nachteile für die Abgabepflichtigen seien abgewendet worden. „Mit der Reform wird jetzt weder die vorgesehene gesamtschuldnerische Haftung beim Zusammenwirken von inländischen und ausländischen Verwertern festgeschrieben, noch den Agenturen die ebenfalls geplante Nachweispflicht über die Abgabepflicht ihrer Kunden auferlegt.“ Insbesondere für alle Event-, Werbe- und Künstleragenturen seien damit erhebliche verwaltungstechnische Mehrbelastungen und auch Kosten vermieden worden.

Unter Kulturpolitikern und sogar beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) konnte zudem das Bewusstsein für eine dringend notwendige Reform des Systems der Beschränkten Steuerpflicht (sogenannte „Ausländersteuer“) geweckt werden. Michow meint dazu: „Im Steuerfachausschuss des Deutschen Kulturrats haben wir eine pragmatische Lösung für ein Mindestmaß an steuerlicher Gleichberechtigung von in- und ausländischen Künstlern erarbeitet, die bereits kurzfristig umgesetzt werden könnte.“

So soll jedem ausländischen Künstler künftig ein jährlicher steuerlicher Freibetrag eingeräumt werden, der in der Höhe mindestens dem zur Zeit geltenden steuerfreien Existenzminimum von 13.499 Mark entsprechen soll. Da es sich hierbei um das zu versteuernde Einkommen, also einen Nettobetrag, handelt, müsste bei der auf Bruttobasis erfolgenden Besteuerung von ausländischen Künstlern entsprechend vom Doppelten des Betrages ausgegangen werden.

Zum zeitnahen Nachweis der steuerfreien Beträge gegenüber dem jeweiligen Veranstalter soll jeder ausländische Künstler beim Bundesamt für Finanzen ein Scheckheft abfordern können. „Wir sind außerordentlich glücklich darüber, dass der Staatsminister für Kultur, Julian Nida-Rümelin, diesen Vorschlag in einer Pressemitteilung bereits nachdrücklich befürwortet hat. Nachdem nunmehr auch im Bundesministerium für Finanzen zwischenzeitlich eine entsprechende Arbeitsgruppe eingesetzt worden war, haben wir Hoffnung, dass sich in der Sache kurzfristig etwas bewegen wird“, bekräftigt Michow.

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