Handel wehrt sich gegen Gesetz

Mit dem neuen Fernabsatzgesetz (FAG) müssen sich Tonträger-Versandhändler auf festgeschriebene Umtauschfristen und zusätzliche Kosten einstellen. Der Vermittlungsausschuss des Bundesrats berät den Fall am 7. Juni.

Im Medienhandel sorgt die Gesetzesvorlage für tiefe Sorgenfalten: Das neue Fernabsatzgesetz sieht vor, dass Kunden ihre online, per Mailorder oder Direct-Mail bestellten Waren im Laufe von zwei Wochen nach der Lieferung ohne Angabe von Gründen an den Anbieter zurücksenden können – und das auf Kosten des Unternehmens. Innerhalb der neuen Umtauschfrist lassen sich unzählige Kopien einer CD brennen, Bücher sind ausgelesen und Noten schnell kopiert. Zudem existierte bislang keine gesetzliche Umtauschfrist, deren Gewährung blieb den Geschäftsbedingungen der Händler überlassen. Mit der Neuregelung geht der deutsche Gesetzentwurf über die zugrundeliegende Richtlinie der Europäischen Union vom Mai 1997 hinaus. Diese lässt dem Handel die Möglichkeit, seine Kosten für die Retoure auf den Verbraucher umzulegen. Gegen die Verschärfung legte der Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte (GDM) und der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft Protest beim Vermittlungsausschuss ein. „Wir appellieren an den Gesetzgeber, die Regelung in diesem Punkt wieder zu ändern“, erklärte GDM-Geschäftsführer Dr. Heinz Stroh. „Nur wenn sich der Verbraucher an den Kosten für die Rücksendung beteiligen muss, können wir verhindern, dass sich Kunden CDs oder Noten bestellen, um sie zu kopieren.“ Bei den schmalen Margen im Tonträgergeschäft machen die Kosten für die Auslieferung und eine eventuelle Rücksendung die Kalkulation des Händlers schnell zunichte. Sollte ein Kunde zum Beispiel eine CD unfrei in einem Paket an den Anbieter zurücksenden, fallen allein dadurch für die Firma Gebühren in Höhe von 12,40 Mark an – abgesehen von entgangenen Einnahmen, Kosten für die Rücküberweisung des Rechnungsbetrags und dem mit einer Retoure verbundenen Verwaltungsaufwand. Gerhard Georg Ortmann, Geschäftsführer des Filialisten und Versandhändlers jpc Versandhandels GmbH, bringen diese Aussichten in Rage: „Der Gesetzgeber organisiert so das freie Brennen für alle – FAG Kills Music.“ Zum Schutz vor Missbrauch durch den Kunden sieht das FAG bislang nur einen Passus vor, nach dem dieser ausschließlich versiegelte Ware zurückgeben darf. Da die Musikindustrie allerdings kaum noch folierte CDs ausliefert, müssen Versandhändler die Waren vor dem Versand aufwendig versiegeln oder beim Hersteller eingeschweißte CDs bestellen. MUSIKWoche fragte auch den Online-Anbieter Amazon.de der allerdings keine Stellung nehmen wollte. „Wir begrüßen das Gesetz nicht, weil es unsere Planungssicherheit beeinträchtigt“, erklärt dagegen Ute Weinhold, Pressesprecherin bei Bol.de „Wir glauben aber, dass wir unsere Kunden über die Produkte so gut informieren, dass sie die Regelung kaum nutzen werden.“ Aufgrund von Einsprüchen der Verbände verwies der Bundesrat das beschlussfähige Gesetz an den Vermittlungsausschuss zurück. Dieser prüft am 7. Juni, ob das Gesetz zu entschärfen ist, um den Belangen des Handels entgegen zu kommen. Der deutsche Gesetzgeber steht inzwischen unter Zugzwang: Spätestens Ende Juni muss die Bundesregierung das Gesetz in Kraft setzen, will sie Schadensersatzklagen der Verbraucherschutzverbände wegen verspäteter Umsetzung der EU-Richtlinie entgehen.