Der Online-Tauschdienst Napster muss nach einer Verfügung von Bezirksrichterin Marilyn Hall Patel alle urheberrechtlich geschützten Titel aus seinem Angebot entfernen. Gemäß der Verfügung, die am Dienstag mit sofortiger Wirkung in Kraft trat, müssen die Plattenfirmen, die in dem Prozess als Kläger auftraten, dem Dienst nun Streichlisten mit den betreffenden Titeln vorlegen. Napster hat dann drei Tage Zeit, den Tausch der Songs komplett zu unterbinden. Dass Napster und die Tonträgerfirmen beim Entfernen der geschützten Werke zusammenarbeiten müssen, sehen viele Beobachter als Teilsieg der Tauschbörse. Nach Ansicht der Tonträgerfirmen hätte Napster die betreffenden Titel alleine aufspüren und sperren müssen. Gemäß der Verfügung müssen die Firmen nun für jeden Song den Titel, den Künstler oder die Band und einen oder mehrere Dateinamen angeben, unter denen das Stück bei Napster getauscht wird. Außerdem muss die Firma ein Zertifikat vorlegen, um zu beweisen, dass sie die Rechte an dem betreffenden Stück besitzt.
Die Verfügung kam nur wenige Tage nachdem Napster eigenständig hatte, mit dem urheberrechtlich geschützte Werke vom Tausch ausgeschlossen werden sollten. Die Verantwortlichen hofften, durch den Filter eine Einigung mit den Majors erreichen zu können und die gerichtliche Verfügung damit abzuwenden. RIAA-Chefin erklärte: „Wir werden die benötigten Listen umgehend zur Verfügung stellen und freuen uns, dass die Urheberrechtsverletzungen von Napster bald ein Ende haben werden.“
Napster-Vorstand Hank Barry sagte, seine Firma werde der Anordnung Folge leisten und unmittelbar nach Erhalt der Listen ihr möglichstes tun, um die geschützten Werke vom Tausch auszusperren. Er begrüßte, dass das Gericht die Ansicht der Tonträgerindustrie zurückgewiesen hätte, Napster sei von Grund auf illegal.






