Gastkommentar von Dr. Martin Schaefer

Unter dem Motto ‚Copy Kills Music‘ startet die Branche auf der diesjährigen Popkomm. eine groß angelegte konzertierte Aktion gegen Internetpiraterie und CD-Schwarzbrennerei. Dr. Martin Schaefer, Geschäftsführer Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V. und Deutsche Landesgruppe der IFPI, resümiert.

Wir werden mit der Vorstellung sozialisiert, daß es verboten ist, einen Apfel oder ein Brötchen zu klauen. Zu dieser Vorstellung gehört nicht nur zu wissen, daß so etwas verboten ist, also ein Unrechtsbewußtsein, sondern – viel wichtiger – auch ein Unrechtsgefühl. Jeder von uns schreckt instinktiv davor zurück, ein Brötchen mitgehen zu lassen. Geistiges Eigentum zu stehlen, bedeutet leider nach wie vor etwas anderes: Man weiß, daß es verboten ist, aber schert sich nicht darum, weil das „Bauchgefühl“ fehlt. Der Grund: Geistiges Eigentum gibt es als Idee noch nicht so lange wie das Sacheigentum – und geistiges Eigentum ist viel schwerer vorstellbar. Auch bei einem Auto oder einer Uhr ist natürlich längst der reine Materialwert viel geringer als der Erfindungswert, der in solchen Produkten steckt. Die Leute bezahlen bei einem Auto oder einer Uhr nicht zuletzt deshalb auch für das geistige Eigentum, das darin enthalten ist, weil sie keine andere Möglichkeit haben, an diese Gegenstände zu kommen. Bei Kulturgütern ist das leider anders. Auch hier erkennt kaum jemand denWert des Inhalts. Viele Menschen haben immer noch das Gefühl, daß sie bei der CD lediglich eine Plastikscheibe bezahlen und beim Buch oder einer Zeitschrift nur das Papier. Dabei sind das ja nur die Hüllen, in denen Inhalte transportiert werden, wie die Papiertüten, in denen man seine Brötchen nach Hause trägt. Unser Problem: Es ist sehr einfach, den wertvollen Inhalt eines Kulturguts zu stehlen, also zum Beispiel die wertvolle Musik von einer fast wertlosen Plastikscheibe, genannt CD. Man braucht die Musik ja nur zu kopieren oder als Online-Datei über das Netz zu schicken – und das sind nur zwei Möglichkeiten. Damit sind wir wieder bei unserem Vergleich: Geistiges Eigentum, also zum Beispiel Musik, ist der einzige Inhalt, den man über das Netz nicht nur bestellen, sondern auch liefern kann – anders als das gerade erwähnte Auto oder die Uhr. Und so landet die unerlaubt angebotene Musik aus dem Netz früher oder später auf einer bespielten CD. Damit entsteht etwas, was wir früher nie kannten – nämlich eine Piraterie ohne logistischen Aufwand: Früher war es so, daß ein Pirat irgendwo saß, eine Aufnahme stahl, davon ein Mastertape machte und das in einem Preßwerk multiplizieren ließ. Er ging also das Risiko ein, auf einer der vielen Stationen unseren Ermittlern ins Netz zu gehen – beim Mastering, bei der Auftragsvergabe gegenüber dem Preßwerk, bei der Auslieferung, bei der Herstellung der Druckwerke sowie auf der Vertriebsebene. Der Pirat mußte sich als solcher exponieren und hatte Warenmengen zu bewegen, denn das Produkt mußte in irgendeiner Form vertrieben werden. Das alles fällt jetzt weg. Doch mehr noch: Im Grunde macht es für mich wirtschaftlich kaum einen Unterschied, ob ich es mit 100.000 Raubkopien aus der Ukraine zu tun habe oder 100.000 Mal einer Kopie eines Piraterie-Angebots auf 100.000 heimischen PCs. Solche Kopien sind natürlich illegal. Aber in der Praxis wird selbst das einerlei: Die Zeiten sind vorbei, in denen heimisches Kopieren gleichbedeutend war mit legalem privaten Kopieren. Wir müssen erkennen, daß selbst das private Kopieren durch die neue Qualität und die neuen digitalen Lieferwege nicht mehr länger freigegeben sein kann. Und zwar schon deshalb, weil die noch erlaubten, die heute schon verbotenen und erst recht die künftig verbotenen Kopien alle auf denselben Maschinen entstehen. Die Unterschiede zwischen der heimischen Piraterie und dem uferlosen privaten Kopieren in 1:1-Qualität verschwimmen. Das bedeutet für den Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft und für die IFPI, daß wir für unsere Mitgliedsfirmen zunächst einmal die technische und rechtliche Kontrolle über deren Repertoire zurückgewinnen möchten. Wir wollen idealerweise die „Telefon-Chip-Karte“ für das Privatkopieren. Dazu brauchen wir im wesentlichen zwei Dinge: Kodierte Musikdaten und intelligente Hardware, die dazu in der Lage ist, die geschützte Musik zu erkennen. Geschlossene Systeme schaffen Denn für den Computer sind digitale Datenströme die gleichen, ob die Inhalte nun Text, Bild oder Musik sind. Wir müssen wenigstens bei den Neuerscheinungen einen Anfang machen und dafür sorgen, daß geschlossene Systeme geschaffen werden – damit die Hardware-Anbieter ein Interesse daran haben, sich diesem Standard anzuschließen, weil die Kunden sonst die Musik der legalen Industrie nicht mehr abspielen können. In diesem Zusammenhang wäre zum Beispiel an Watermarking-Technologien zu denken, um über solche digitale Wasserzeichen zu verhindern, daß sich durch bloßes analoges Überspielen die Kennung entfernen läßt. Parallel muß dafür gesorgt werden, daß die Umgehung solcher Schutzsysteme künftig genauso mit Sanktionen belegt wird wie die Piraterie an den Inhalten selbst. Der nächste Schritt könnte dann sein, daß eine Nutzung möglichst individuell den Firmen zugeordnet werden kann. Seit 80 Jahren ist es absolut üblich, daß wir beim Telefonieren jede Nutzung individuell vergüten. Das war schon so, als man am Telefon noch kurbeln mußte. Heute kann ich bei meinem Handy verschiedene Netze auswählen. Theoretisch hätte ich sogar die Möglichkeit, über intelligente Chips verschiedene Tarifsysteme anzuwählen. Da sollte es doch möglich sein, daß ich einen individuellen Nutzungsvorgang vergüte – und zwar nach genau der gleichen Methode, wie in jeder Telefonzelle mein Fünfmarkstück abtelefoniert wird. Eine Lösung wird indes erschwert durch die vielen widerstreitenden Interessen bei den vier wichtigsten Spielern auf diesem Marktplatz – das sind die Hardware-Industrie, die Telekommunikationsgesellschaften, die Inhalte-Industrie und die Dienste-Anbieter. Man muß realistisch sehen: Das Interesse, einen Kopierschutz einzuführen, hat von diesen vier Gruppen nur eine – die der Inhalte-Berechtigten. Jeder Netz-, Dienst- oder Hardware-Anbieter weiß natürlich, daß er auf Dauer ohne attraktive Inhalte nicht überleben könnte, denn erst die Inhalte machen das Netz interessant. Aber wer weiß schon, welche Rolle diese Erkenntnis für diese Unternehmen bei der kurz- und mittelfristigen Planung spielt… Deswegen wird kein Weg daran vorbeiführen, auch die Leermedienvergütungen, besonders für CD-R, massiv anzuheben, und zwar für alle Kopiervorgänge, die – aus welchen Gründen auch immer (Umgehung der Schutzsysteme, alte Hardware, usw.) – für die Berechtigten nicht kontrollierbar sind. Die durchschnittliche Lizenzbelastung, also der kalkulatorische Anteil des Werts der Rechte am Preis einer CD, liegt bei Neuerscheinungen zwischen fünf und acht Mark. Zum Vergleich: Bei einer CD-R müssen sich zur Zeit sämtliche Berechtigte, also Autoren, Künstler und Hersteller, zwölf Pfennig Leermedienvergütung pro Stunde Spielzeit teilen, wenn überhaupt gezahlt wird – und das ist leider kein Witz.