Forderung nach Rechtssicherheit und Kampf gegen illegale Angebote – Piraterieschaden geht in die Milliarden

In seinem Bilanzbericht für 2000 klagt der Bundesverband Phono erneut über die Marktverluste durch Internetpiraterie und private Vervielfältigung.

Illegale Downloads aus dem Netz und die so genannte „Schulhofpiraterie“, der verbotene Verkauf von im heimischen Rahmen kopierten CDs in Schulen, Clubs und am Arbeitsplatz, mache es der Industrie zunehmend schwer, heißt es im Jahreswirtschaftsbericht. Ein Teil der CD-Käufe werde durch diese „Selbstversorgung“ substituiert. Nach internen Schätzungen des Bundesverbands entgingen der deutschen Musikindustrie im Jahr 2000 rund 250 Millionen Mark an Umsätzen durch die „Schulhofpiraterie“. Der Schaden, der durch illegale Webangebote entstand, beläuft sich sogar auf 300 Millionen Mark. Dazu kommen noch die Verluste aus der traditionellen Produktpiraterie in Höhe von 98 Millionen Mark (siehe auch Abbildung 7). Außerdem ist die Musikbranche durch einen weiteren Wert alarmiert: Die Anzahl der im Jahr 2000 verkauften CD-Rs und CD-RWs stieg um rund 64 Prozent auf 209,6 Millionen Einheiten (siehe auch Abbildung 8).

Schätzungen zufolge wurden etwa 40 Prozent dieser digitalen Leermedien mit Musik bespielt. Daraus resultieren nach Verbandsberechnungen Lizenzausfälle in Höhe von rund 800 Millionen Mark. Insgesamt ergäben sich aus diesen Schätzungen Umsatzverluste von über 1,45 Milliarden Mark, also mehr als 20 Prozent des im Jahr 2000 erwirtschafteten Umsatzes der Musikbranche. Doch die Industrie will sich nicht mit der Rolle des Zuschauers begnügen: „Wir bekämpfen jede Form der Piraterie konsequent, die ja nichts anderes ist als Diebstahl geistigen Eigentums“, erklärte Wolf-D. Gramtke, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Landesgruppe der IFPI. „Wir werden unsere Produkte künftig mit geeigneten Maßnahmen schützen“, kündigte er an. „Wir erwarten von den politischen Akteuren klare rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftsmodelle im Netz und die Reform der Regelungen zur Privatkopie.“ Diskussionspunkte sind hierbei vor allem die Vergütung bei Leermedien und CD-Brennern und die Umsetzung der jüngst beschlossenen EU-Urheberechts-Richtlinie in deutsches Recht.