Der Merger Sony BMG beschäftigt die Gerichte wohl auch weiterhin: Der Europäische Gerichtshof hob am 10. Juli 2008 eine Entscheidung aus dem Juli 2006 auf, in der das europäische Gericht Erster Instanz eine erste Genehmigung der Firmenhochzeit durch die Europäische Kommission als voreilig zurückgewiesen und somit ein erneutes Genehmigungsverfahren nötig gemacht hatte. Die Konzerne Bertelsmann und Sony hatten dieses erstinstanzliche Urteil später angefochten, obwohl die Brüsseler Wettbewerbshüter Sony BMG in einem zweiten Fusionskontrollverfahren erneut grünes Licht gegeben hatten.
EuGH hebt Entscheidung im Streit um Sony BMG auf
Der Merger Sony BMG beschäftigt die Gerichte wohl auch weiterhin: Der Europäische Gerichtshof hob nun eine Entscheidung aus dem Juli 2006 auf, in der das Gericht Erster Instanz eine erste Genehmigung der Firmenhochzeit durch die EU-Kommission als voreilig zurückgewiesen hatte.





