Ein Berufungsgericht hörte am Montag, dem 2. Oktober, erneut die Argumente von Anklage und Verteidigung im Fall Napster. Das dreiköpfige Richterteam, das über die und urteilen soll, fällte jedoch noch keine Entscheidung. In der einstündigen Vernehmung wiederholten die beiden Parteien ihre Argumentationen. Die Kläger, vertreten durch den US-Branchenverband RIAA und dessen Anwalt Russell Frackman, beharren darauf, dass Napster systematisch Urheberrechte verletzt.
Dagegen beruft sich Napster-Anwalt David Boies auf eine Entscheidung des Supreme Courts im so genannten Betamax-Fall und auf den . Auch wenn sich die Positionen im Rechtsstreit seit der letzten Verhandlung kaum verändert haben, deutet sich diesmal ein differenzierteres Verfahren an. Die Richter Mary Schroeder, Richard Paez und Robert Beezer erschienen Beobachtern höchst aufgeschlossen für die Argumente beider Seiten. Sie sollen in den nächsten Wochen die entscheidende Frage klären, ob es sich bei Napster um einen Service mit Haftung oder nur um eine Technologie handelt. Dabei ist allerdings noch unklar, ob das Berufungsgericht selbst ein Urteil in dem richtungsweisenden Prozess fällen wird, oder ob der Fall wieder an das Gericht zurück verwiesen wird, das die einstweilige Verfügung verhing.
Indes bestätigten Hilary Rosen, President & CEO der RIAA, und Hank Barry, CEO von Napster, im Anschluss an die Vernehmung, dass man immer noch versuche, sich aussergerichtlich zu einigen. So habe Napster allen Majorfirmen und deren Verlagstöchtern angeboten, einen Anteil von den zu erwartenden Umsätzen eines Abo-Dienstes abzutreten. Bei einer monatlichen Nutzungsgebühr von 4,95 Dollar könnte Napster der Musikindustrie allein im ersten Jahr 500 Millionen Dollar überweisen, so Barry. Rosen ging zwar auf diesen Vorschlag nicht explizit ein, sagte jedoch, dass keines der Zugeständnisse von Napster Sinn mache. Ein Urteil ist erst in einigen Wochen zu erwarten.






