Corinna May darf nicht nach Jerusalem
Die Bremer Musikerin Corinna May darf am 29. Mai Deutschland nicht beim Grand Prix d’Eurovision vertreten. Grund ist der Verstoß gegen die Regel, daß beim Grand Prix keine Lieder ins Rennen gehen dürfen, die vor 1999 veröffentlicht wurden. Corinna Mays Song „Hör den Kindern einfach zu“ ist aber bereits vor zwei Jahren mit einem anderem Text und von einem anderen Sänger auf CD erschienen. Insider erwarten jetzt, daß die deutsch-türkische Band Sürpriz mit dem Song „Reise nach Jerusalem- Kudüs’e seyahat“ für Deutschland ins Rennen geht. Der Beitrag von Sürpriz landete bei der Vorentscheidung auf dem zweiten Platz.



