Die Kampagne startete offiziell im Rahmen einer Pressekonferenz auf der Popkomm. 1999 mit prominenter Unterstützung (MUSIKWoche berichtete in Heft 35/99) – jetzt bekommt sie erstmals öffentlich Gegenwind: Das Kölner Label Day-Glo Records GmbH verkündete dieser Tage offiziell, es wolle die „albernste Kampagne, die die Musikindustrie je gesehen hat“ nicht unterstützen. Auf ihrer Internet-Site unter www.day-glo.de veröffentlichte die Firma dazu ein Statement, in dem sie das Kopieren von Musik aus dem Internet als Chance gerade für Independent-Labels bezeichnet.
In dieselbe Kerbe schlägt ein Kommentar in der Tageszeitung „Die Welt“, der mutmaßt, daß das Kopieren von Musik wesentlich stärkere Umsatzeinbußen der Plattenfirmen sogar verhindere, „weil nur so ein breiter Markt überhaupt entsteht“. Die „Major Companies“ stilisierten sich lediglich zum „Opfer der digitalen Technik“ hoch, so „Die Welt“ weiter, und wollten den Besitz von Musik gänzlich unmöglich machen. Dr. Martin Schaefer, Geschäftsführer des Bundesverband Phono und der deutschenIFPI-Landesgruppe, zeigt im Gespräch mit MUSIKWoche kein Verständnis für derlei Behauptungen: „Das CD-Brennen ist entgegen der Darstellung in der,Welt‘ ein Problem aller Rechteinhaber und nicht allein das der Majors. Jedes Indie-Label ist da genauso betroffen.“ Angesichts von mehr als 900 aktiven Tonträgerunternehmen in Deutschland sei es überdies ärgerlich, wenn sich eine einzelne Firma wie Day-Glo als Sprecher für unabhängige Labels aufspiele.
Die Schiedsstelle des Bundespatentamts in München soll derweil mehr Klarheit in rechtlichen Fragen schaffen: Sie wird in der Auseinandersetzung zwischen dem Unternehmen Hewlett-Packard, einem Hersteller von CD-Brennern, und der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) entscheiden. Die ZPÜ vertritt die Vergütungsansprüche von acht Verwertungsgesellschaften (inklusive der GEMA) und verlangt von dem Hardware-Hersteller 20,50 Mark für jeden seit dem 1. Februar 1998 verkauften CD-Brenner, da diese auch zum Vervielfältigen von Musik benutzt werden könnten. Die Münchner Anwaltskanzlei Poll & Ventroni, die Hewlett-Packard vertritt, weist die Forderung der ZPÜ zurück. Die Anwälte betonen, man könne CD-Brenner nicht wie Cassettenrecorder behandeln und eine Abgabe verlangen, die ursprünglich für analoge Vervielfältigungsgeräte gedacht sei.
Stefan Ventroni geht im Gespräch mit MUSIKWoche noch weiter: „Während Musikindustrie und Verwertungsgesellschaften versuchen, einer bestimmten Gruppe, also den Herstellern von CD-Brennern, den Schwarzen Peter zuzuschieben, ist das digitale Kopieren von Musik für den Privatgebrauch bereits nach jetziger Rechtslage unzulässig.“ Ventroni verweist in diesem Zusammenhang auf Artikel 9, Absatz 2, des RBÜ (Revidiertes Berner Übereinkommen), einer internationalen Urheberrechtsvereinbarung, wonach die Ausdehnung der Vervielfältigungsfreiheit laut Paragraph 53 Urheberrechtsgesetz auf den digitalen Bereich nicht möglich sei. „Statt diese Bestimmung des RBÜ auch in Deutschland bei der Auslegung des Urheberrechtsgesetzes zu berücksichtigen, halten sich die Verwertungsgesellschaften lieber mit Übergangslösungen auf“, so der Anwalt weiter, „obwohl den Urhebern klar sein sollte, daß das private Brennen ihrer Werke auf CD-Rs bei Berücksichtigung der RBÜ schon jetzt nicht mehr durch die Vervielfältigungsfreiheit gedeckt ist.“ Noch in diesem Jahr treffen die Parteien vor dem Patentamt erneut zusammen. Ein Schiedsspruch könnte Anfang 2000 erfolgen und als Grundlage für künftige gerichtliche Auseinandersetzungen gelten.
„Dieses Verfahren ist erst der Anfang“, sagt Martin Schaefer, „denn es geht um mehr als die bloße Vergütung für CD-Brenner. Es geht darum, das gesamte rechtliche Rahmenwerk endlich den Realitäten unserer Industrie anzupassen.“ Fürs erste setzen die Verantwortlichen von „Copy Kills Music“ weiter auf Öffentlichkeitsarbeit: Die Hamburger Agentur MJM Network, die die Aktion federführend betreut, setzt unter anderem Bauzaunplakate, TV-Spots, Print-Anzeigen und einen rundreisenden Promotion-Bus ein, um das Motto der Initiative („10.000 kopierte CDs vernichten eine Nachwuchsband“) der Öffentlichkeit bewußt zu machen.





