Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) sieht die Position der Rechteinhaber durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18. Oktober 2018 in einem Filesharing-Fall um ein Hörbuch aus dem Hause Bastei Lübbe und dessen Verbreitung gestärkt. Das Landgericht München I hatte das Verfahren dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Während der auf Schadenersatz verklagte Inhaber des ermittelten Internetanschlusses argumentierte, dass auch andere Familienmitglieder Zugriff auf den Onlinezugang hatten, ohne diese allerdings namentlich anzuprangern, urteilte der EuGH, dass der Inhaber des Internetanschlusses, „über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden“, sich „nicht dadurch von der Haftung befreien“ könne, „dass er einfach ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war“.
BVMI wertet EuGH-Entscheid als Lichtblick
Der Bundesverband Musikindustrie sieht die Position der Rechteinhaber durch die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem Filesharing-Fall gestärkt. Für den BVMI-Vorstandsvorsitzenden Florian Drücke bringt der Spruch „bei Verantwortungsfragen Stück für Stück mehr Licht ins Dunkel“.






