Der deutsche Bundestag verabschiedete am 11. April in zweiter und dritter Lesung wie erwartet das als sogenannte Durchsetzungsrichtlinie bekannte „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ mit den Stimmen der Regierungskoalitionen aus Unionsparteien und SPD. Gegen die Beschlussvorlage sprachen sich FDP, Grüne und Linkspartei aus. Bestätigt wurden damit ein Drittauskunftsanspruch, den voraussichtlich Rechteinhaber gegenüber Onlinezugangsanbietern in Stellung bringen werden, der sogenannte Richtervorbehalt und eine Deckelung der Abmahnkosten auf maximal 100 Euro bei nicht gewerblich agierenden Internetsündern.
Bundestag segnet Durchsetzungsrichtlinie ab
Der deutsche Bundestag verabschiedete am 11. April wie erwartet die sogenannte Durchsetzungsrichtlinie. Während sich das Forum der Rechteinhaber zuvor noch kritisch zum Entwurf geäußert hatte, begrüßten die Bitkom-Mitglieder den Beschluss.





