Durch ein Urteil eines Londoner Berufungsgerichts bleibt es der Plattenfirma Masquerade Music weiterhin untersagt, frühe Songs von Bruce Sprinsteen ohne dessen Einverständnis zu veröffentlichen. Damit wurde ein gleichlautendes Urteil von 1998 bestätigt. Damals hatte der Londoner High Court Masquerade Music angewiesen, das Album „Before The Fame“ vom Markt zu nehmen. Die Justiz erkennt damit das Urheberrecht des Künstlers an den Aufnahmen aus den frühen Siebziger Jahren an. Darüber hinaus wird dem Künstler ein Schmerzensgeld von umgerechnet etwa 1,6 Millionen Mark zuerkannt.
Bruce Springsteen gewinnt Rechtsstreit
Ein Londoner Berufungsgericht verbietet der Plattenfirma Masquerade Music die Veröffentlichung früher Springsteen-Songs.






