Bruce Springsteen auch vor Gericht der „Boss“
Durch ein Urteil eines Londoner Berufungsgerichts bleibt es der Plattenfirma Masquerade Music weiterhin untersagt, frühe Songs von Bruce Sprinsteen ohne
dessen Einverständnis zu veröffentlichen. Damit wurde ein gleich lautendes Urteil von 1998 bestätigt. Damals hatte der Londoner High Court Masquerade
Music angewiesen, das Album „Before The Fame“ vom Markt zu nehmen. Die Justiz erkennt damit das Urheberrecht des Künstlers an den Aufnahmen aus den frühen siebziger Jahren an. Darüber hinaus wird Springsteen ein
Schmerzensgeld von umgerechnet etwa 1,6 Millionen Mark zuerkannt.





