Brenner-Hersteller sollen zahlen

Die GEMA hat sich dieser Tage zur Auseinandersetzung mit dem Computerhersteller Hewlett-Packard geäußert. Das Unternehmen streitet derzeit vor dem Bundespatentamt in München mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) über die Abgabe einer Vergütungsgebühr auf die bisher von ihm produzierten CD-Brenner

Die GEMA, die geschäftsführende der ZPÜ-Gesellschaften, betont, daß sie von der Hewlett-Packard GmbH „in keiner Weise“ eine willkürliche Sonderabgabe fordere. Es gehe nicht darum, pauschal die finanziellen Schäden zu kompensieren, die den Urhebern durch illegales CD-Brennen entstehen. Vielmehr seien diese Vergütungsforderungen sowie deren Höhe (20,50 Mark pro verkauftem Brenner) seit Jahrzehnten in Paragraph 54 des deutschen Urheberrechtsgesetzs geregelt und durch die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes bestätigt. Prof. Dr. Reinhold Kreile, Vorstandsvorsitzender der GEMA und Geschäftsführer der ZPÜ, sieht die Verwertungsgesellschaften im Recht: „Die Urheber wollen keine Sonderabgabe von den Herstellern digitaler Kopiergeräte, sondern ihr gutes Recht, die angemessene und gesetzlich garantierte Entlohnung für das massenhafte private Kopieren ihres geistigen Eigentums durchzusetzen.“ International tätige Unternehmen der Unterhaltungselektronik dürften ihre Marktstärke nicht dazu mißbrauchen, neue Technologien wie die Digitalkopie zum Schaden der kreativen Menschen einzusetzen. Hewlett-Packard akzeptiert indes keine Anwendung des derzeit gültigen Urheberrechtsgesetztes auf die digitale Vervielfältigung mit CD-Brennern, zumal das Kopieren von Tonträgern nicht der Hauptzweck dieser Geräte sei. Man dürfe die Informationstechnologie, zu der die Brenner gehörten, nicht mit Unterhaltungstechnologie gleichsetzen, ließ das Unternehmen jüngst mitteilen. Bislang zahlt keiner der Hersteller von CD-Brennern die von der ZPÜ geforderte Abgabe.