Die GEMA plant eine Erhöhung der Gebühren für urheberrechtlich geschütze Handy-Klingelmelodien. Für eine eingespeicherte, bis zu siebensekündige Melodie, die von einem Musiker stammt, der noch lebt, oder in den letzten 70 Jahren gestorben ist, erhält die Organisation derzeit fünf Pfenning. Momentan verhandelt die GEMA mit diversen Geräteherstellern über eine Erhöhung dieser Gebühr. „Diese Nutzungsform von Musik wird sehr breit akzeptiert“ erklärt GEMA-Sprecher Hans-Herwig Geyer, „deswegen prüfen wir gerade zusammen mit den Herstellern ob die Abgaben in der bisherigen Höhe noch angemessen sind.‘
Bei Anruf GEMA-Gebühr
Die GEMA plant eine Erhöhung der Gebühren für urheberrechtlich geschütze Handy-Klingelmelodien.





