Auszüge aus dem Urteil zum PRO-Verfahren der GEMA

musicbiz veröffentlicht die wichtigsten Auszüge aus dem Berliner Urteil, das das neue Abrechnungssytem der GEMA in allen Punkten bestätigte.

I. Die GEMA ist berechtigt, ab dem 1. Januar 1998 das Abrechnungssystem PRO anzuwenden. II. Die Einführung dieses PRO-Verfahrens ist sowohl formell als auch materiell auf zulässige Art und Weise erfolgt. 1. Eines Beschlusses durch die Mitgliederversammlung bedurfte es nicht. Es bleibt der Verwaltung der GEMA vorbehalten, das am besten geeignete Verfahren auszuwählen und danach vorzugehen. 2. Das Deutsche Patentamt als Aufsichtsbehörde hat das PRO-Verfahren geprüft und seine Einführung für geeignet befunden, die Anzahl der nicht durch Programme belegten Aufführungen genauer als früher zu ermitteln. 3. Auch materiell hält die Kammer das PRO-Verfahren für rechtmäßig. a) Die Einführung zusätzlicher Komponenten wie Aufführungshäufigkeit und örtliche Verbreitung erscheint der Kammer als geeignet, um die Aufführngszahlen der nicht durch Programme belegten Aufführungen genauer zu ermitteln. c) Eine Rechtswidrigkeit der Einführung des PRO-Verfahrens ergibt sich auch nicht daraus, dass einige Mitglieder von einem Jahr auf das nächste deutlich weniger Einnahmen erzielten. Das zeigt nur, dass es zuvor erhebliche Verzerrungen gab, die mit dem PRO-Verfahren ausgeglichen wurden. Etwaige Härten für einzelne Mitglieder werden durch die von der Mitgliederversammlung beschlossene Härtefallregelung abgefedert. Selbst wenn an den Antragsteller persönlich durch die Einführung des PRO-Verfahrens deutlich weniger Tantiemen ausgeschüttet werden, ist darin keine treuwidrige Benachteiligung des Antragstellers zu erkennen, da diese geringeren Einnahmen nur darauf zurück zu führen sind, dass die Einnahmen der GEMA nach den neuesten statistischen Erkenntnissen nunmehr gerechter verteilt werden. Die Kammer ist nach Würdigung der Einwände des Antragstellers gegen das PRO-Verfahren der Auffassung, dass dieses geeignet ist, die Aufführungszahlen einzelner Werke genauer zu ermitteln und damit die Einnahmen der GEMA gerechter zu verteilen.