Der Internet-Anbieter AOL muss Schadenersatz für die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musikstücke über seinen Online-Dienst zahlen. Dies entschied in zweiter Instanz das Oberlandesgericht in München am Donnerstag und bestätigte damit das München vom März 2000. AOL hatte gegen den Richterspruch Berufung eingelegt und Schutz unter dem 1997 in Kraft getretenen Teledienstgesetz gesucht. Dieses besagt, dass Online-Provider für illegale Inhalte nur verantwortlich gemacht werden können, wenn ihnen die Inhalte bekannt sind und es ihnen „technisch möglich und zumutbar“ ist, diese Inhalte zu sperren. Das Gericht entschied nun, dass sich Online-Dienste bei Urheberrechtsverletzungen nicht auf die Haftungserleichterungen des Gesetztes berufen können.
AOL verliert Urheberrechtsprozess
Der Internet-Anbieter AOL muss Schadenersatz für die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musikstücke über seinen Online-Dienst zahlen.





