Anfang März nahm der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (IDKV) einen erneuten Anlauf im Protest gegen die sogeannte „Ausländersteuer“, die derzeit 25 Prozent beträgt Seliger ist gegen die Forderung des IDKV, die Steuer pauschal von 25 auf 15 Prozent zu senken. Statt dessen schlägt Seliger eine Staffelung der Steuer vor. Das hätte, so Seliger, den Vorteil, dass die Nachwuchskünstler nicht in ihrem Wunsch, oft zu spielen, nicht behindert werden. Die Spitzenverdiener der Branche müßten dagegen mehr bezahlen. Den zweiten wesentlichen Vorstoß des IDKV, gründsätzlich jeden aus öffentlichen Mitteln subventionierten Auftritt von Künstlern von der inländischen Steuer zu befreien, unterstützt Berthold Seliger dagegen. Der zur Zeit geltende sogenannte „Kulturorchester-Erlaß“ definiere nicht eindeutig, was ein Kulturorchester sei – die Interpretationen der Finanzämter reichen laut IDKV von einer Gruppe mit vier Musikern bis zu einer Band mit acht Musikern. Damit sei unklar, wer unter den Erlaß fällt und wer nicht. „Seit Jahren weisen wir auf die Absurditäten des Steuerrechts zum Nachteil ausländischer Künstler hin, wir können ellenlange Anekdoten erzählen“, kommentiert Seliger. „Das ist aber nicht lustig: Durch die Gesetzeslage wird denjenigen, die sich immer noch um die Tourneen ausländischer Musiker bemühen, die Arbeit gezielt erschwert.‘
Antwort auf den IDKV-Appell
Berthold Seliger, Inhaber derKonzertagentur Berthold Seliger, hat sich für eine Staffelung der Steuersätze für die Einkünfte ausländischer Künstler ausgesprochen.





