Angebote unter 20 Mark: Preise wie im Großhandel

Im Einkauf kostet eine Neuerscheinung den Handel rund 22 Mark ohne Mehrwertsteuer. Wenn ein Händler CDs für 18,99 Mark anbietet, liegt das vermutlich unter dem Einstandspreis. Gern füllt da der sparsame Mitbewerber den eigenen Bestand dort auf – falls ihn niemand davon abhält.

Bei Jörg Tollkötter, Geschäftsführer von Jörg’s CD-Forum in Münster, klappte das nicht: „Als ich ein Päckchen von gut zehn CDs im MediaMarkt der Stadt kaufen wollte, hinderte mich ein Mitarbeiter daran, weil nur handelsübliche Mengen pro Person abgegeben werden dürften. Für bloß drei erlaubte CDs lohnt sich der Weg aber nicht.“ An den Vorgang erinnert sich Frank Teschemacher, stellvertretender Geschäftsführer MediaMarkt Münster, nicht mehr konkret: „Einen Kunden, der mit vielen gleichen CDs an der Kasse steht, würde ich aber sicher ansprechen. Wir sind doch kein Großhändler, unsere Kunden sind vielmehr die Endverbraucher. Da ist es unüblich, daß jemand gleich einen Stapel CDs von den Angeboten einkaufen möchte. Würden wir das zulassen, wären am Ende die Kunden verärgert, wenn Großeinkäufer das Angebot abgeräumt haben.“ Den Sachverhalt der Mengenbegrenzung erklärt Armin Busacker, Geschäftsführer für den Bereich Recht, Steuern und Zahlungssysteme beim HDE – Hauptverband des Deutschen Einzelhandels in Köln: „Grundsätzlich ist es zulässig, daß Firmen die Abgabezahl pro Person beschränken. Das sollte dann aber auch in der Werbung erwähnt werden, damit keine Mißverständnisse entstehen. Allerdings gibt es in diesem Fall keine eindeutige Rechtsprechung.“ Neben der begrenzten Abgabemenge stellt sich die Frage, ob ein Angebot von 18,99 Mark nicht unter dem Einstandspreis liegt. Holger Wustlich vom Vertrieb der Universal in Hamburg erklärt: „Wir haben vermehrt festgestellt, daß gerade die großen Ketten CDs zum Teil als Lockangebote unter dem Einkaufspreis anbieten. Im Rahmen der sogenannten Cross-Calculation ist das durchaus möglich. Allerdings nur, solange es sich nicht um dauerhafte Preissenkungen handelt, die dazu dienen, Mitbewerber aus dem Markt zu drängen.“ Die Cross-Calculation ist eine Marketing-Maßnahme, bei der der Händler davon ausgeht, daß Kunden, die zunächst aufgrund eines günstigen Angebots in das Geschäft kommen, bei nächster Gelegenheit zum Beispiel auch ihre Waschmaschine dort kaufen. Daß die CD in diesem Fall als Lockangebot fungiert, ist der Tonträger-Industrie nur bedingt recht. Wustlich: „Wird das Produkt Musik so reduziert, sehe ich das natürlich nicht gerne.“ Auch Dr. Heinz Stroh, Geschäftsführer des Gesamtverbands Deutscher Musikfachgeschäfte (GDM), ist „nicht glücklich“ mit dieser Preisgestaltung: „So ein Preis riecht nach Verkauf unter Einstand. Wir bereiten uns zusammen mit dem HDE darauf vor, die Neuregelung des Kartellgesetzes vom Januar 1999, die genau das eigentlich verhindern soll, auf ihre Praxistauglichkeit hin zu prüfen und die Durchsetzbarkeit der gesetzlichen Maßnahmen eventuell in einem Musterprozeß zu klären.‘