Ärzte-Anwalt widerspricht Darstellung von Viagogo

Die Reaktion auf die Stellungnahme von Viagogo hinsichtlich der von den Ärzten und deren Konzertagentur KKT gegen das Unternehmen erwirkten einstweiligen Verfügung erfolgte prompt.

Wie zuvor berichtet, liege Viagogo das gerichtliche Schriftstück, dass dem Unternehmen untersagt „unzutreffende Originalpreise bei Verkaufsangeboten für Tickets der Band die ärzte zu behaupten“, noch nicht vor. Gegenüber MusikWoche äußerte ein Unternehmenssprecher des Ticketdealers, man betrachte die gerichtliche Verfügung daher als „wirkungslos“.

Diese Ansicht teilen wiederum die Klageführer bestehend aus den Ärzten, KKT sowie dem Ticketanbieter OPM offenbar nicht. Deren Rechtsvertreter, die Anwaltskanzlei Schütz Rechtsanwälte, äußerte sich hierzu schriftlich gegenüber MusikWoche und gab an: „Die Zustellung der Entscheidung durch das Landgericht München I von Ende Dezember an Viagogo in die französischsprachige Schweiz (nach Übersetzung) ist längst auf den Weg gebracht. Dieses Prozedere kann erfahrungsgemäß aber einige Wochen dauern.“

Laut der Kanzlei habe Viagogo bereits seit Mitte Dezember Kenntnis von dem Vorgang und wurde im ersten Schritt „zunächst außergerichtlich aufgefordert, diese Irreführung von Fans und Kunden zu unterlassen.“ Auch teilten die Anwälte den Betreibern der Wiederverkaufsplattform zu diesem Zeitpunkt ebenfalls mit, wenn nötig auch den Gang vors Gericht anzutreten.

In Bezug auf die Darstellung von Viagogo, hinsichtlich der angenommenen Wirkungslosigkeit der von den Anwälten der Ärzte und ihren Mitstreitern erwirkten Verfügung, bleibe eine „inhaltliche Klärung der von Viagogo nun vorgetragenen Punkte dem laufenden gerichtlichen Verfahren vorbehalten.“

Es ist anzunehmen, dass Viagogo damit allerdings bestens vertraut ist. Ob laufende oder abgeschlossene Gerichtsverfahren seitens Verbraucherschützern, Rammstein oder dem FC Bayern, der Anzahl entsprechender Medienberichte zufolge, hat die Rechtsabteilung des Unternehmens offenbar gut zu tun.

In Ländern wie Italien und Frankreich indes wurden längst wirksame Gesetze gegen den prosperierenden Schwarzhandel mit Eintrittskarten erlassen, die Verbraucher und Veranstalter gleichermaßen wirksam vor Wucherpreisen für Eintrittskarten schützen. So wird in Frankreich seit 2012 der nicht autorisierte Zwischenhandel von Tickets im Erstfall mit einer Geldstrafe von 15.000 Euro, im Wiederholungsfall von 30.000 Euro geahndet. Italien zog 2016 nach, wo derartige Verstöße mit Geldstrafen von 5.000 bis fünf Millionen Euro belegt werden können. So verurteilte bereits 2018 ein italienisches Gericht Viagogo zu einer Geldstrafe von einer Millionen Euro.

Noch aber lässt sich der deutsche Gesetzgeber Zeit, Gesetze dementsprechend anzupassen. Ein Umstand, durchaus im Interesse von Viagogo und ähnlichen Plattformen. Denn angesichts des äußerst profitablen Weiterverkaufs von Eintrittskarten im Internet, dürfte Viagogo die Androhung eines im internationalen Vergleich eher bescheidenen Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro nicht wirklich beeindrucken. Womit der Ratschlag der Konzertagentur der Ärzte nach wie vor Bestand hat, der lautet: „Wir appellieren daher schon jetzt an alle Fans, derartige Angebote zu überteuerten Preisen zu ignorieren.“

Text: Manfred Tari