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Recorded & Publishing

Zweite KI-Klage: GEMA knöpft sich Suno vor

Die GEMA reichte am 21. Januar 2025 beim Landgericht München Klage gegen Suno Inc. ein. Die Verwertungsgesellschaft wirft dem US-Unternehmen vor, GEMA-Repertoire für das Training ihres Musiktools ausgeschlachtet zu haben. Als Beleg stellt die GEMA KI-Songs vor, die Originalen von Alphaville, Kristina Bach ("Atemlos", Helene Fischer) oder Modern Talking zum Verwechseln ähnlich sind.

Knut Schlinger21.01.2025 08:31
GEMA Tobias Holzmüller
Fordert von KI-Unternehmen die "Einhaltung der erforderlichen Grundregeln eines fairen Miteinanders" und vor allem "den Erwerb von Lizenzen": GEMA-CEO Tobias Holzmüller. Foto: Sebastian Linder

Erst die ChatGPT-Mutter von OpenAI, nun Suno: Die deutsche GEMA zieht in der AI/KI-Diskussion erneut vor Gericht. Nachdem die deutsche Verwertungsgesellschaft im November 2024 zunächst eine Klage gegen OpenAI eingereicht hatte, zieht sie nun gegen Suno vor Gericht. Auch hier stehen Fragen der fairen Vergütung kreativer Leistungen im Mittelpunkt. Ging es bei der im November 2024 gegen OpenAI ebenfalls vor dem Landgericht München eingereichten Klage noch um Songtexte, so rückt laut GEMA nun "die Lizenzierung von abspielbaren Musiktiteln" in den Fokus.

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