Recorded & Publishing

YouTube zahlt Musikurheber:innen für Shorts aus

Werbeeinnahmen aus Shorts will YouTube ab dem 1. Februar gleichermaßen an Musikrechteinhaber:innen und Content Creator verteilen.

Werbeeinnahmen aus Shorts will YouTube ab dem 1. Februar 2023 gleichermaßen an Musikrechteinhaber:innen und Content Creator verteilen. Dieses Vorgehen diene dazu, Talente „für ihre Arbeit zu belohnen und sie bei den Kosten für die Lizenzierung von Musik zu unterstützen“, wie es im Support-Forum von Google heißt.

Wie die Video-Plattform in den Neuerungen zu ihrem Partnerprogramm vermerkt, nutzt sie dafür einen Creator-Pool. In diesen fließen alle Werbeeinnahmen abzüglich der Lizenzgebühren ein, die die Videomacher:innen für die Nutzung von Musiktiteln zahlen.

Die Aufteilung erfolgt dabei paritätisch: Die eine Hälfte der Werbeeinnahmen bleibt bei den Ersteller:innen der Clips, die anderen 50 Prozent erhalten die Lizenzhaltenden der Musik. Enthält das Kurzvideo zwei Songs, geht ein Drittel der Einnahmen in den Urheber-Topf. Die anderen zwei Drittel zahlt YouTube an die beiden Lizenzgebenden aus. Die verbleibenden Gelder aus dem Creator-Pool berechnen sich zuletzt anhand der Klickraten der Videomachenden und werden im Verhältnis 55:45 zugunsten von YouTube ausgezahlt.