Mit dem Deal, den die Warner Music Group mit dem Videosharingportal YouTube abgeschlossen hat, konnte sich der US-Major als modernes Unternehmen darstellen, das sich technologischen Neuerungen nicht verschließt. Doch Beobachter empfehlen, das Kleingedruckte zu lesen.
Vordergründig scheint es sich bei der Kooperation um eine pragmatische Lösung zu handeln: Gegen eine Beteiligung an den Werbeeinnahmen gewährt die WMG YouTube-Nutzern Zugriff auf ihren Katalog an Musikvideos, Hintergrundberichten und Künstlerinterviews. Vor allem sollen die Warner-Master für die Vertonung selbst erstellter YouTube-Videos verwendet werden dürfen. Ein bis Ende des Jahres geplantes neues Content Management System soll dafür sorgen, dass die anfallenden Tantiemen korrekt abgerechnet werden.
Was plausibel klingt, ruft indes sofort die Musikverleger auf den Plan. Wer Musik mit Video „ver-youtubet“, bedarf des Synchronisationsrechts, das nur ein Publisher gewähren kann. Allerdings sind längst nicht alle Künstler der WMG-Labels auch mit einem Publishingvertrag an Warner/Chappell gebunden. Das heißt, dass Warner wohl bei allen Titeln, die nicht bei W/C verlegt sind, noch in Nachverhandlungen mit den jeweiligen Verlagen treten muss – oder dass die betreffenden Titel für eine YouTube-Verwendung gesperrt werden müssen.
Gleiches gilt für die Verrechnung der Aufführungstantiemen: YouTube hat bislang nur ein Abkommen mit der Verwertungsgesellschaft BMI geschlossen, Lizenzen mit der zweiten US-Performance-Society, des ASCAP, oder mit ausländischen Gesellschaften gibt es noch nicht. Bis diese Detailfragen geregelt sind, wird sich an den formalen Urheberrechtsverletzungen bei YouTube also auch durch den WMG-Deal wenig ändern. Dies dürfte wohl einer der Gründe sein, warum z.B. die Universal Music Group in diesem Zusammenhang weiterhin mit den juristischen Säbeln rasselt.






