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Warner Music will KI-Klage der American Federation Of Musicians zu Fall bringen

Die Warner Music Group hat ein New Yorker Bundesgericht aufgefordert, die Klage der American Federation Of Musicians gegen die KI-Lizenzdeals des Konzerns mit Suno und Udio abzuweisen. Warner Music wirft der Gewerkschaft in einem Schreiben vor, mit der Klage „in unzulässiger Weise die Gerichtsbarkeit zugunsten der eigenen Verhandlungsposition instrumentalisieren“ zu wollen.

Die American Federation Of Musicians (AFM) verklagt die Warner Music Group sowie die Universal Music Group wegen der Lizenzvereinbarungen, die beide Major-Labels mit den KI-Musikplattformen Suno und Udio geschlossen haben.

Die amerikanische Musiker:innengewerkschaft wirft den Konzernen vor, mit diesen Deals gegen das Sound Recording Labor Agreement (SRLA) verstoßen zu haben, indem sie Aufnahmen ihrer Mitglieder lizenzierten, ohne diese zu bezahlen oder zu nennen. Zudem fordert der Kläger einen Anteil an den Lizenzerlösen sowie an den Vergleichssummen aus den Urheberrechtsklagen der Labels.

Warner Music reichte das Schreiben an den Richter des Prozesses mit dem Appell, die Klage fallenzulassen, am Freitag, den 10. Juli 2026, ein. Darin beantragt der Major ein Vorgespräch vor einem offiziellen Antrag auf Klageabweisung.

Laut dem Konzern sei das SRLA bereits 2023 unterschrieben worden, bevor es Suno und Udio überhaupt gab, und könne ihre Lizenzierung deshalb nicht regeln. Die AFM beruft sich auf eine Klausel, die Künstler:innen bezahlt, wenn eine Aufnahme in einem neuen Medium verwendet wird. Diese verweise aber nur auf andere Vereinbarungen, ohne selbst einen Anspruch zu schaffen, so Warner Music. Da keine solche Vereinbarung existiere, laufe die Klausel ins Leere. Weil den Artists kein Vertrag einen Anteil zusichere, seien sie auch nicht geschädigt – und dürften deshalb gar nicht klagen.

Der Konzern fordert zudem, die Holding Warner Music Group Corp. aus dem Verfahren zu nehmen, da sie den Tarifvertrag nicht unterschrieben habe und keine eigenen Lizenzverträge mit Suno oder Udio besitze. Unterzeichnet hätten die Labels Warner Brothers Records und Atlantic Recording Corp.

Die AFM und mehrere Labels verhandeln gerade einen neuen Vertrag, bei dem es genau um die künftige Vergütung von KI-Nutzung geht. Würde das Gericht der Klage stattgeben, müsste es Regeln festlegen, die eigentlich am Verhandlungstisch entstehen sollten – ein unzulässiger Eingriff, so Warner Music. Zusätzlich beantragt der Konzern, das Beweisverfahren bis zur Entscheidung auszusetzen.