Die Verbraucherschützer stellen sich vehement gegen den geplanten zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle. „Die Entscheidung, ob der Käufer eine Sicherheitskopie einer Musik-CD oder -DVD machen darf, wird künftig allein der Industrie überlassen“, klagt Patrick von Braunmühl, Vorstandsmitglied des Verbandes und dort für Wirtschaftsfragen verantwortlich.
Statt die Konsumenten im Entwurf des neuen Gesetzes besser zu berücksichtigen, habe der nun der Bundesregierung zur Entscheidung vorliegende zweite Korb „die Rechte des Verbrauchers nochmals deutlich verschlechtert“, sagte Braunmühl im „Spiegel“. Seiner Ansicht nach handle es sich bei der Novelle um ein „verklausuliertes Paragraphenwerk“, in dem „der Nutzer vergeblich nach einer Verbesserung seiner Position sucht“. Braunmühl beschwert sich zudem darüber, dass der Gesetzesentwurf bekräftigt, dass Kopien nur von Trägermedien ohne Kopierschutz erstellt und Inhalte aus dem Internet nur aus legalen Quellen heruntergeladen werden dürfen. „Wie der Nutzer beurteilen soll, welche Angebote offensichtlich rechtswidrig sind, bleibt schleierhaft“, findet Braunmühl.






