Bei Universal Entertainment hält man die kürzlich vom Landgericht Hamburg gefällt Entscheidung im Klingeltonstreit mit EMI Music Publishing für verfehlt. Das Gericht war zu der Auffassung gelangt, dass zur Auswertung von Musikwerken als mono- oder polyphone Klingeltöne eine Bearbeitungslizenz des jeweiligen Verlages einzuholen ist und die von einer Verwertungsgesellschaft erteilte Lizenz nicht ausreicht. „Die Entscheidung des Gerichts fiel in erster Instanz im Eilverfahren – die zugrunde liegenden Rechtsfragen wurden nur summarisch geprüft“, erklärt Jörg Nickl als Universal-Sprecher. „Die Begründung des Beschlusses liegt noch keiner Partei vor. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Universal wird Rechtsmittel dagegen einlegen“, ergänzt er.
„Alle Darstellungen, in denen behauptet wird, dass Universal für Klingeltöne keine Vergütungen an die Autoren entrichtet, sind falsch“, betont Nickl. Universal führe alle Verwertungsgesellschaftslizenzen für Klingeltöne über einen europaweiten, zentralen Lizenzierungsvertrag an die belgische Verwertungsgesellschaft SABAM ab. Von der wiederum erhalte die GEMA mit ihren Mitgliedern die ihnen zustehenden Vergütungen.






