Sony und die Universal Music Group (UMG) haben zu dem Anliegen am 14. Oktober 2026 einen Antrag bei einem Bundesgericht in Manhattan eingereicht. Dieser soll DistroKid zwingen, einer im September zugestellten Vorladung nachzukommen.
Die beiden Major-Labels fordern zudem interne Kennzahlen dazu, wie viele KI-Songs die Plattform monatlich an Streamingdienste ausliefert, sowie Angaben zu den eingesetzten KI-Erkennungswerkzeugen.
Die Daten sollen im Verfahren gegen den KI-Musikanbieter Suno als Beweismittel dienen. DistroKid weigere sich bislang, „auch nur ein einziges Dokument“ herauszugeben, heißt es in dem Schriftsatz. Das New Yorker Unternehmen halte die Informationen für irrelevant, da es nicht um das Modelltraining gehe. UMG und Sony widersprechen: Die Daten seien für Sunos Fair-Use-Verteidigung zentral, weil es dabei darauf ankomme, ob KI-Musik menschliche Werke verdränge. Suno erfasse nicht, wohin die Titel gelangten, DistroKid dagegen messe KI-Anteile selbst und sei eine „einzigartige Quelle“ relevanter Beweise.
Auch Zahlen führen die Labels an. Zwischen März und September habe DistroKid knapp zwölf Millionen Tracks an einen einzelnen großen Streamingdienst geliefert – mehr als die Hälfte aller dort eingegangenen Titel und mehr als alle anderen Distributoren zusammen. Den Dienst nennt der Schriftsatz nicht.
DistroKid betont gegenüber dem amerikanischen Branchenblatt „Billboard“, das als Erstes über den Schriftsatz berichtete, im Rechtsstreit zwischen UMG, Sony und Suno nur als Dritter zu agieren, und verspricht Kooperation. Suno reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage des Magazins.
Im September hatte UMG allein DistroKid verklagt, weil der Distributor massenhafte Uploads von KI-Material ermögliche und den Ausschüttungstopf für echte Künstler:innen verwässere. Sony ist an dieser Klage nicht beteiligt. DistroKid weist die Vorwürfe zurück. Wie „The Hollywood Reporter“ berichtet, räumte der Vertrieb zuletzt allerdings ein, einzelne Uploads von Nutzer:innen entfernt zu haben.






