Recorded & Publishing

UK-Regulierungsbehörde fällt Streamingurteil

In dem längeren Streit, ob die Monopolstellung von Streamingdiensten und Musikmajors den Acts zum Nachteil gereicht, hat die britische Competition And Markets Authority (CMA) entschieden, dass daraus keine übermäßigen Vorteile für die Firmen entstünden.

In dem längeren Streit, ob die Monopolstellung von Streamingdiensten und Musikmajors den Acts zum Nachteil gereicht, hat die britische Competition And Markets Authority (CMA) entschieden, dass daraus keine übermäßigen Vorteile für die Firmen entstünden. Die Behörde urteilt in einem finalen Statement, dass die Sorgen der Kreativen um geringe Streamingeinkünfte zwar verständlich seien, ein Eingreifen in den Markt dabei aber wahrscheinlich nicht helfen würde.

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