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Udo Jürgens zeigt Rechtsextreme an

Weil Neonazis sein Lied „Mit 66 Jahren“ mit einem volksverhetzenden Text versehen haben, es live spielen sowie auf Tonträgern verkaufen, stellte Udo Jürgens Strafantrag wegen vorsätzlicher Urheberverletzung.

Weil Neonazis sein Lied „Mit 66 Jahren“ mit einem volksverhetzenden Text versehen haben, es live spielen sowie auf Tonträgern verkaufen, stellte Udo Jürgens Strafantrag wegen vorsätzlicher Urheberverletzung. In einer Pressemitteilung der Berliner Kanzlei Peter Schulz beklagt der österreichische Sänger und Komponist, dass „Personen aus der rechtsextremen Szene das Lied missbrauchen, um in abstoßender und infamer Weise den Holocaust zu verharmlosen und das unsägliche Leid des jüdischen Volkes während der Nazidiktatur zu verhöhnen“. Jürgens Rechtsantwalt teilt mit, dass der BMG-Künstler die Verbreitung des antisemitischen und verhöhnenden Gedankenguts aufs Schärfste verurteile. Die neonazistische Aneignung des Lieds, das im Original 1978 Platz 23 der deutschen Charts erreichte, stelle eine „grobe Beleidigung des Künstlers und der Person Udo Jürgens dar.“