Die amerikanische Softwarefirma SunnComm verklagt einen Kritiker des von ihr entwickelten Kopierschutzes „Mediamax CD-3“ auf Schadenersatz in Höhe von zehn Mio. Dollar. Der amerikanische Student John A. Halderman hatte auf einer Website den Kopierschutz, der seit kurzem von BMG eingesetzt wird, als fehlerbehaftet und nutzlos eingestuft und nachgewiesen, dass das Drücken der Shift-Taste während dem Einlesen der CD im Computer ausreicht, um den Kopierschutz zu deaktivieren. SunnComm begründet die Klage nun mit zwei Argumenten: Zum einen hätte Halderman für eine präzise Bewertung des Kopierschutzes Einblick in interne Unterlagen der Entwickler haben müssen, zum anderen seien Anleitungen zur Umgehung eines Kopierschutzes nach dem Digital Millenium Copyright Act (DMCA) verboten. Durch die Veröffentlichung werde zudem die Reputation von SunnComm beschädigt.
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