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Software-Experte: KaZaA könnte illegale Dateien herausfiltern

Für Sharman Networks wird es im Prozess um mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen langsam eng: Software-Experte Leon Sterling hat dem Bundesgericht ein Gutachten vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass KaZaA durchaus in der Lage ist, die getauschten Daten zu überwachen.

Für Sharman Networks wird es im Prozess um mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen langsam eng: Ein IT-Professor hat dem Bundesgericht in Sidney nun ein Gutachten vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass KaZaA durchaus in der Lage ist, die über das P2P-Netz getauschten Daten zu überwachen. Leon Sterling, Leiter des Lehrstuhls für Software-Entwicklung an der University of Melbourne, erklärte dem Gericht, die Tatsache, dass es sich bei KaZaA um ein dezentrales System handelt, mache für die Überwachung kaum einen Unterschied.

Über P2P-Systeme ließen sich genauso Daten der Nutzer sammeln wie über eine Anwendung, die auf einen zentralen Server aufbaut. Um schnell und reibungslos zu funktionieren, benötigen P2P-Anwendungen Knotenpunkte – meist die Computer derjenigen KaZaA-Nutzer mit der schnellsten Internetverbindung und der größten Rechnerleistung. An diesen Knotenpunkten ließe sich mit den richtigen Softwaretools ohne weiteres protokollieren, welche Daten übermittelt werden. Zudem sei es möglich, über die Dateikennzeichnung .mp3 oder über die Dateinamen eine Sortierung oder Filterung vorzunehmen.

Sterling führte weiter aus, er wisse nicht, ob KaZaA diese Logfiles bereits erstellt, aber die Möglichkeit bestehe. Mit der richtigen Software könne man sogar weit mehr über KaZaA-Nutzer ausspionieren als nur die Art der getauschten Inhalte. Im Prinzip ließen sich auch Nutzeridentitäten und ihre Surfgewohnheiten herausfinden. „Meiner Ansicht nach wurde KaZaA hauptsächlich dafür entwickelt, um damit MP3-Dateien zu tauschen. Vielleicht war es sogar der einzige Nutzungszweck, den die Entwickler im Sinn hatten“, sagte Sterling. Der Professor geht davon aus, dass es ohne großen Aufwand möglich wäre, über KaZaA nur noch lizenzierte Inhalte tauschen zu lassen.

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