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VUT und Pro Musik stellen gemeinsame Vergütungsregeln fürs Musikstreaming auf

Beim VUT spricht Birte Wiemann von einem neuen „Gütesiegel“, bei Pro Musik unterstreicht Christopher Annen, dass hier „Pionierarbeit“ geleistet worden sei – am 9. September 2026 stellten die beiden Verbandsvorsitzenden die über drei Jahre hinweg verhandelten Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für Einnahmen aus dem Musikstreaming vor.

Unter dem Motto „mehr Fairness im Streaming“ hatten der Verband der unabhängigen Musikunternehmer:innen (VUT) und der Verband freier Musikschaffender, Pro Musik, zu einer Gesprächsrunde in die Verbände-WG an der Hardenbergstraße in Berlin geladen. 

Dort stellten die beiden Organisationen ein Vertragswerk vor, das ab dem 10. September erstmals verbindlich definieren soll, wo die Untergrenze einer in Paragraph 36 des deutschen Urheberrechtsgesetzes vorgegebenen, angemessene Vergütung verlaufen soll. Mit dem bereits 2023 angestoßenen Projekt schaffe man „eine gemeinsame Vergütungsgrundlage für die unabhängige Musikwirtschaft“, hieß es aus den Reihen der beiden Verbände. Mit den GVRs biete man zudem „Orientierung, Rechtssicherheit und transparente Standards“ für Musiker:innen und unabhängige Musikunternehmen, darüber hinaus aber setze man mit dem Vertragswerk auch „einen Maßstab für die gesamte Branche“.

„Zunehmende Marktkonzentration, immer neue Vertragsmodelle: Für Musiker*innen, insbesondere Newcomer, ist kaum noch zu durchschauen, was eine angemessene Vergütung ist. Wir Indies bekennen uns seit Jahren zur Fair Digital Deals Declaration – umso mehr ärgert es uns, in der öffentlichen Debatte mit anderen in einen Topf geworfen zu werden. Deshalb gehen wir einen Schritt nach vorn und belegen es! Wer als Künstler*in seinen wirtschaftlichen Partner unter den VUT-Mitgliedern sucht, kann sich dank der GVR ab sofort auch verbrieft auf eine angemessene Basismindestvergütung verlassen. Dieses Gütesiegel bietet Orientierung im Markt. Wir sind sehr froh, dass PRO MUSIK den Mehrwert dieses Verfahrens sofort erkannt hat und in die gemeinsamen Verhandlungen eingestiegen ist. Damit haben wir gezeigt: Die Branche ist sehr wohl in der Lage, selbst Lösungen für hochkomplexe Fragen wie die der Verteilung untereinander zu entwickeln.“ Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende VUT, im offiziellen Statement zu den GVRs.

„Wer einen Vertrag mit einem VUT-Mitgliedsunternehmen unterschreibt, kann sich ab sofort auf eine angemessene Basismindestvergütung verlassen“, sagte die VUT-Vorstandsvorsitzende Birte Wiemann bei der Vorstellung der GVR in Berlin. Die individuelle Vertragsfreiheit bleibe dabei bestehen, allerdings dürfte die vereinbarte Untergrenze nun nicht mehr unterschritten werden. Damit, so ergänzte der Pro-Musik-Vorstandsvorsitzende Christopher Annen, sei den beiden Organisationen „ein echter Meilenstein hin zu einer besseren Vergütung von Musiker:innen und zur Stärkung von Indies gelungen“. Es gebe nun erstmals verbindliche Untergrenzen für Aufnahmen professioneller Musikerinnen im Studio für ein professionelles Label. Wiemann und Annen verwiesen dazu auf einen dreijährigen Verhandlungsprozess „auf Augenhöhe“. 

Ein vergleichbares Regelwerk gebe es bislang nur in Frankreich, hieß es bei der Präsentation. Damit sei Deutschland nun das zweite von 27 Ländern in Europa, das angemessene Vergütungsverteilungen und Erfolgsbeteiligungen im Bereich Streaming definiert habe.

„Wir haben hier Pionierarbeit geleistet. Dieser Vertrag ist der erste seiner Art in Deutschland im Bereich Musik und legt ein starkes Fundament für eine bessere Vergütung im Streaming. Ab jetzt gibt es klar definierte Vergütungsstandards. Damit ist Fairness im Streaming-Zeitalter kein freiwilliger Bonus, sondern ein verbrieftes Recht. Eines der wichtigsten Verhandlungsergebnisse ist eine festgeschriebene Erfolgsbeteiligung für die Studiomusiker*innen, die es so vorher nicht gab.“ Christopher Annen, Vorstandsvorsitzender Pro Musik, im offiziellen Statement zu den GVRs.

Zudem, so strichen Wiemann und Annen heraus, schaffe man neben Transparenz und Verbindlichkeit in Hinblick auf Tagessätze erstmals auch eine Erfolgsbeteiligung für Musiker:innen, falls diese an einem Song mitwirken, der sich zu einem Hit im Streaming entwickelt – mit mindestens zehn Millionen Abrufen über Premium-Dienste. Das Papier definiere eine Untergrenze, unterstrichen die beiden. Alles, was darüber hinausgehe, könne auch künftig entsprechend vereinbart werden. Rückwirkend sei die Vereinbarung nicht. Die getroffene Vereinbarung habe eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren, dann wolle man die bis dahin aufgelaufenen Erfahrungen evaluieren, hieß es.

Unterm Strich, so machte die Gesprächsrunde deutlich, liefert die Vereinbarung auch einen Ansatz für die breitere Diskussion um die Verteilung der Erlöse aus dem Streaming oder Vergütungsmodelle wie das Pro-Rata-System: Bislang sei hier zum Beispiel von Seiten der DSPs häufig zu hören gewesen, dass sich Labels und Artists über Fragen der Vergütung einigen müssten. Im Anschluss an die nun gefundene, brancheninterne Lösung dieser komplexen Frage sei es nun aber der „nächste Schritt“, so meinte Birte Wiemann, sich die Vergütungskette im Musikstreaming noch einmal anzusehen, denn: „Wir haben uns jetzt geeinigt, stellen aber fest, dass es immer noch sehr wenig ist, was von oben ankommt.“