Das Unternehmen Slysoft stellt Software für das Kopieren von CDs her und bewegt sich damit in einer rechtlichen Grauzone. Jetzt will das Unternehmen einem Bericht in „Spiegel Online“ zufolge gegen die Musikindustrie vorgehen, die sich mit Unterlassungserklärungen und Abmahnungen gegen Anbieter von Slysofts Programm CloneCD wehrt.
Das Urheberrecht verbietet die Herstellung, den Vertrieb, die Einfuhr und die Bewerbung von Soft- und Hardware, die darauf ausgelegt ist, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen. Das Gutachten einer deutschen Kanzlei habe jedoch Slysoft zufolge ergeben, dass die Sofware nicht rechtswidrig sei, da jedes handelsübliche Brennprogramm Musik-CDs kopieren könne, wenn das Laufwerk fähig sei, die Daten auszulesen. Bundesverband Phono-Sprecher Dr. Hartmut Spiesecke ist da anderer Meinung. Gegenüber „Spiegel Online“ sagte er, er halte diese Argumentation für „Unsinn“. Außerdem habe der Verband bisher kein einziges Verfahren verloren.
Auch Musikanwalt Johannes Waldorf zufolge ist CloneCD illegal. Die Slysoft-Sofware wirbt mit dem Slogan „Knackt jeden Kopierschutz“, was nach dem Urheberrecht verboten sei. Nun soll Slysoft den Anwalt Michael Wolf beauftragt haben, eine Unterlassungserklärung gegen BMG zu verfassen, um der Plattenfirma die Behauptung zu verbieten, CloneCD umgehe den Kopierschutz von CDs.





