Die RIAA läutet rund vier Wochen nach ihrem letzten Vorstoß eine neue Runde mit Gerichtsverfahren gegen P2P-Nutzer ein: In 477 Fällen zieht der US-Branchenverband vor Gericht, um in so genannten Max-Mustermann-Klagen an die Namen von Internetnutzern zu gelangen, die man der Verletzung musikalischer Urheberrechte verdächtigt. Unter den 477 eingereichten Fällen richten sich allein 69 gegen Verdächtige, die sich über Universitäts-Netzwerke in die Tauschbörsen einloggten. Damit weitet die RIAA ihre Strategie nun auch auf diesen Bereich aus, der von den bislang fast 2500 Klagen kaum betroffen war. RIAA-President Cary Sherman betonte zwar, dass der Verband auch weiterhin eng mit den Universitäten zusammenarbeiten wolle, es sei aber auch an der Zeit, in diesem Bereich die Interessen der Rechteinhaber zu verteidigen. Zwischen den beiden letzten Klagewellen hatte der US-Verband außerdem sein Amnestieprogramm auslaufen lassen.
RIAA reicht neue Klagen ein
Die RIAA läutet eine neue Runde mit Gerichtsverfahren gegen P2P-Nutzer ein: In 477 Fällen zieht der US-Branchenverband vor Gericht.





